Band 55: Eintrag vom  28. Mai 1869 (Nr. 617)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Baumpflanzungen.

In Folge einer Regierungs-Verfügung vom 19. Dezember ...?, die Pflanzung von Obstbäumen an den Communalwegen betref- fend, spricht die Versammlung sich dahin aus, daß die Verwaltung in einer öffentlichen Bekanntmachung die[jenigen: hinzugefügt] anschie- ßenden Grundbesitzer zur Meldung einladen möge, welche geneigt sind, auf ihre Kosten auf den an die Communal- wege angrenzenden Grundstücken Obstbäume pflanzen zu lassen. Über den Erfolg werde seiner Zeit Mittheilung entgegengesehen.

a.u.s.