In Folge einer Regierungs-Verfügung vom 19. Dezember ...?, die Pflanzung von Obstbäumen an den Communalwegen betref- fend, spricht die Versammlung sich dahin aus, daß die Verwaltung in einer öffentlichen Bekanntmachung die[jenigen: hinzugefügt] anschie- ßenden Grundbesitzer zur Meldung einladen möge, welche geneigt sind, auf ihre Kosten auf den an die Communal- wege angrenzenden Grundstücken Obstbäume pflanzen zu lassen. Über den Erfolg werde seiner Zeit Mittheilung entgegengesehen.
a.u.s.