Eintrag 8224. September 1857 Von der stadträthlichen Fachkommission für Armenwesen war
die von dem Rendanten Broix gelegte Rechnung der Hospital-
Kasse für das Jahr 1856 revidirt, und dabei folgendes zu
erinnern gefunden worden: Wie auch bereits von der Hospital-Verwaltung in deren
Revisions-Protocoll angegeben, kommen in der Rechnung
mehrere Abweichungen gegen den Etat vor, bei der Einnahme
durch die Mehr-Einnahme an Verpflegungskosten ad 196 Thlr.
und durch einen extraordinairen Zuschuß aus der Stadt-Kassead 250 Thlr., und bei der
Ausgabe durch eine Mehr-Verwen-
dung in den Oekonomie-Ausgaben von 786 Thlr. Gegenüber
einer Ersparniß in diesem Ausgabentitel von 279 Thlr. Geld
und 84 Scheffel Roggen. Bei Aufrechnung des Mehr und Weni-
ger in den Etatsabweichungen stellt sich heraus, daß den
im vorigen Jahr bewilligte außergewöhnliche Zuschuß von
250 Thlr. zur Bestreitung der Hospitalbedürfnisse ausgereicht
hat. Es wurden im abgelaufenen Jahr überhaupt im Hospitale29911 Köpfe auf einzelne
Tage, oder pro Tag durchschnittlich
82 Individuen verpflegt, wovon die Unterhaltung pro Kopf
einschließlich der Auslagen für Kleidung, Bettung, Arzneien
eine ferner für das Inventar der Kranken- und Haus-
geräthe 5 Sgr. 10 Pf. täglich oder 70 Thlr. 23 Sgr. 1 Pf. aufs Jahr
gekostet hat. Auf die eigentliche Beköstigung kommen
hiervon 3 Sgr. 9 Pf. und auf die übrigen Ausgaben 2 Sgr. 1 Pf.
die am Schlusse des Jahres 1856 dem Vermögens-Fundum
zu ersetzende Summe betrug 9131 Thlr. 9 Sgr. 11 Pf.
die Rechnung schließt ab.
in Einnahmen zu 17900 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. Geld, 37 Scheffel 2 Mtz. Roggen
in Ausgaben zu 18983 Thlr. 19 Sgr. 1 Pf. Geld, 37 Scheffel 2 Mtz. Roggen
in Vorschuß zu 1083 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf.
in Einnahmenreste zu 748 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf.
und in Ausgabenreste zu 2500 Thlr.
der obige Vorschuß von 1083 Thlr. 17 Sgr. 9 Pf. reicht daher, daß die
Hospital-Verwaltung im Jahre 1856 712 Thlr. 28 Sgr. 8 Pf.
mehr rentbar angelegt hat, als hätte nach dem Etat respective nach
den disponiblen Mitteln geschehen brauchen, und daß der Da die Rechnung überall richtig
und justifizirt befunden
worden, so beschließt die Stadtverordneten-Versammlung
auf den Antrag der Commission, die Hospital-Rechnung
wie oben angegeben festzustellen, und darüber die Decharge
zu ertheilen. Actum utsupra...