Eintrag 767. September 1857 Die Versammlung genehmigte den zwischen der Stadt und den
DachziegelfabrikantenGevettern Johann Heinrich und Johann Joseph
Lapp unterm 3. des Monats abgeschloßenen Vertrag, wonach die beiden
Gevettern Lapp gestattet worden, gegen eine in fünf Jahren
zahlbare Entschädigung von 100 Thlr. einen Viertel Morgen Wiese
aus der Parzelle 9 N° 79 während zehn Jahren zum Ausstechen
von Ziegelerde zu benutzen. Actum utsupra...
Eintrag 777. September 1857 In Verfolg ihres Beschlusses vom 3. des Monats bewilligte die Stadt-
verordneten-Versammlung für den künftigen Bürgermeister
zu dessen persönlichem Gehalt von 1000 Thlr. eine Summe von 600 Thlr.
an Kanzleikosten für die außer dem Stadtsecretair noch
nöthige Schreibhülfe und für Büreau-Materialien und Heitzung
vorbehaltlich näherer Berechnung, unter dem Bemerken, daß der
seither unter dem extraordinairen Ausgaben im Etat besonders
zur Disposition des Bürgermeisters bereit gestellte Betrag
von 80 Thlr. in der Zukunft wegfalle. Nachdem in der Sitzung vom 27. Juli courant
anerkannt
worden, daß die Besoldung des Stadtsecretairs Krings ad
500 Thlr. mit Rücksicht auf dessen Zuverläßigkeit und
Tüchtigkeit unzulänglich erscheine, beschloß die Versammlung
einstimmig, die Besoldung des questionirt Krings im Hinblick auf
seine Qualifikation und Pflichttreue vom 1. Januar kommenden Jahres an auf
600 Thlr. festzustellen, und seine Anstellung als eine definition
wie jene der städtischen Rendanten zu betrachten, worauf
daher für denselben der Berufsvertrag auszustellen sei.
Actum ut supra...