Der vorsitzende Bürgermeister trägt vor, daß die im laufenden Jahr entstehenden Kosten für Miethe, Heitzung und Beleuchtung behufs Unterbringung von 330 Mann in casernenmäßig ein- gerichteten Räumen ca. 1400 Thlr, betragen, zu deren Auf- bringung er zur Erwägung gebe, ob es nicht angemessen erscheine, diese Summe in der Weise disponibel zu stellen,
[Nächste Seite]daß dieselbe in diesem Jahre weniger amortisirt und dagegen behufs Nachholung dieser Amortisation, im künftigen Jahre mehr auf Schulden abgetragen werde.
Die Versammlung fand es nicht gerathen, auf diesen Vorschlag einzugehen, beschloß vielmehr, die fraglichen Kosten noch in diesem Jahre durch Extra-Unterlage aufzubringen, über deren Modus näherer Beschluß vorbehalten wurde.
actum ut supra