In Verfolg des bezüglichen Beschlusses vom 2. des Monats legte der vor-
[Nächste Seite]sitzende Bürgermeister einen Kostenanschlag über die Einrichtung eines Speisesaals bei dem Lokale der einzurichtenden Menage vor, woraus die Stadtverordneten-Versammlung entnimmt, daß die Herstellung dieses Speisesaales einen Kostenaufwand von 480 Thlr. erfordern werde.
Der Bürgermeister theilte ferner mit, daß gegenwärtig für ca. 300 Mann Räume zu deren casernenmäßigen Unter- bringung gemiethet seien, und daß demnach zur Menage-Ein- richtung und zur Anschaffung der nöthigen Casernements-Uten- silien statt der früher angegebenen 7000 Thlr. eine Summe von 8500 Thlr erforderlich sein werde.
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte, daß der Speisesaal nach dem vorgelgten Kostenanschlage ausgeführt, und daß anstatt 7000 Thlr die nunmehr nöthige Summe von 8500 Thlr negociirt werde.
actum ut supra