Band 52: Eintrag vom  21. Oktober 1858 (Nr. 292)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Antrag auf Ertheilung der Conzession zum Handel mit Garn-Abfällen und altem Metall-Geräth.

Die Versammlung, darüber befragt, ob das Bedürfnis und die Nothwendigkeit vorliege, eine Conzession für den Handel mit Garn-Abfällen und altem Metall-Geräth zu ertheilen, sprach sich dahin aus, daß die Nützlichkeit und Notwendig- keit zu einem derartigen, bis jetzt hier noch nicht conzessio- nirten Geschäfte vorhanden sei. Nur sei in der auszufertigenden Erlaubniß vorzubehalten, daß Garn-Abfälle nur auf Fabriken aufgekauft werden dürfen.

actum ut supra