In Anbetracht, daß der Hafenmeister Lohausen durch die schon so lange geschlossene Schifffahrt, seit geraumer Zeit nur äußerst wenig an Deklarationsgebühren eingenom- men hat, beschließt Stadtrath, demselben aus besonderer Rücksicht eine Gratifikation von 25 Thlr zukommen zu lassen.