Eintrag 9720. Februar 1854 Der GerberGerh Tups bittet um die Erlaubnis,
den städtischen Abzugskanal zwischen seinem Gar-
ten und jenem des H. Serv. Schmitz auf eine
Länge von 30 Fuß überbauen zu dürfen. Gemeinderath überweist das Gesuch an die
Commission für Bauwesen. actum ut supra...
Eintrag 9820. Februar 1854 Es wird eine Mittheilung des Hauptlehrers
an der Taubstummen-AnstaltKirchhoff vorgelesen,
in welchem derselbe vorstellt, wie dringend nothwen-
dig eine Unterstützung für die Wittwe Marxhierselbst sei, damit dieselbe in die Lage
gesetzt
werde, ihre taubstumme Tochter einen vollständigen
Lehr-Cursus durchmachen zu lassen. Auch diesen Antrag überwies Gemeinderath an die
betreffende Commission. actum ut supra...
Eintrag 9920. Februar 1854 Die gemeinderäthliche Commission, welche nach dem Be-
schlusse vom 6. October vorigen Jahres sich mit der Ermittelung
eines anderweitigen, als Zeughaus geeigneten Gebäudes
zu zu befassen hatte, berichtete heute, daß hier in Neuss
ein solches, dem Militair-Fiskus zu verpachtendes
Lokal nicht vorhanden ist, es sei denn, daß bedeu-
tende Kaufpreise und Herstellungskosten angelegt
werden, worum es der höhere Militairbehördeindessen nicht zu thun sein dürfte. Da
nun
der Pachtvertrag über das jetzige städtische Zeug-
hauslokal noch bis zum 19. Merz 1857 läuft,
und die Gemeinde daher das Gebäude doch nicht
den zur Zeit gemachten Vorschlägen gemäß, zur
Einrichtung eines mithin neuen Leihhauslokales
und zu vermehrten Schulräumen für das anschie-
ßende Gymnasium benutzen kann, in dem das
Eine wie das Andre so dringend ist, daß kein
Aufschub mehr zulässig, so ist die Commission
in ihrer Majorität der Ansicht, daß die als
Zeughaus dienende Franziskanerkirche dem
Militair-Fiskus gegen eine jährliche Mieth-
entschädigung von 300 Thl wieder in Miethe zu
geben sein möchte. Die jetzige Miethe von
75 Thl kann dabei gar nicht in Betracht kom-
men, indem damals aus dem Grunde die
Miethe niedrig gestellt worden, weil der Mili-
tair-Fiskus die baulichen und inneren
Einrichtungen des Gebäudes auf seine Kosten
hat ausführen lassen müssen. Wenn dem-
nach berücksichtigt wird, daß die Gemeinde
von dem früher als Zeughaus benutzen Kauf-
hauses eine Miethe von 155 Thl vom Militair-
Fiskus bezogen hat, daß das jetzige Zeughaus-lokal bedeutend geräumiger ist, und die
Gemeinde in Folge des laufenden Pachtver-
trages Eigenthümerin aller innere Einrich-
tungen geworden, so wird die Miethe von 300 Thl
nicht zu hoch befunden werden können. Gemeinderath beschloß, aus den angeführten
Gründen, dem Militair-Fiskus die Franzis-
kanerkirche zur Benutzung als Zeughaus auf fernere
achtzehn Jahre unter dem gegenseitigen Vor-
behalte jähriger Aufkündigung von drei zu drei
Jahren, gegen eine Miethe von 300 Thl pro Jahr
und und die Verpflichtung des Fiskus zur baulichen Unterhal-
tung in bisheriger Weise neuerdings zu vermiethen. actum utsupra...