Eintrag 93 In Verfolg seines Beschlusses vom 6. des Monatsdie die Veräußerung des städtischen
Terrains hinter
dem Alexianer-Kloster-Gärtchen an jenes
Kloster betreffend erklärte Gemeinderath sich näher
hinsichtlich dieses Verkaufes dahin, daß der
Kaufpreis nach dem Vorschlage der betreffenden Com-
mission und der bereits hierüber von dem
Kloster gemachten Offerte auf einhundert
Thaler Pr. Ct. festgestellt, die Einschließung
des Terrains mittels Mauern inclusive Bezeichnung
der Linie und der vom den Kloster offrirten
Ausbesserung des anschießenden Thurmes nach
den Angaben der gemeinderäthlichen Commissionund des BauverständigenThomas ausgeführt
werde, daß die Quermauer an der Koenemann'-
schen Seite mit der Stadt gemeinschaftlich bleiben,
ein Ausgang zur Erft ohne ausdrückliche
besondre Einwiligung der Stadt unstatthaft
sein, und alle Kosten des Verkaufs und der
auszuführenden Arbeiten dem Alexianer-
Kloster zu Last fallen sollen.
actum ut supra...
Eintrag 94 Vorsitzender theilte dem Gemeinderathe mit, daß
die Königliche Regierung die Annahme des Gemeinde-
verordneten-Amtes für Herrn Bau-InspectorWeise mittelst Verfügung vom 31. vorigen
Monats I L III Nr 337 B
genehmigt habe, worauf derselbe den zur Sitzung
eingeladenen und erschienen Herrn p Weise
mittelst Handschlags in das Amt als Gemeinde-
verordneter einführte.
actum ut supra...
Eintrag 95 Gemeinderath nimmt hiernach das Referat der
Commission über die Budgets der Pfarrkirche und
der Sebastianuskirche respective über die dafür pro
1854 geforderten Zuschüsse entgegen.
Für Für die Pfarrkirche wird ein Zuschuß von 788 Thl beantragt,
dessen Höhe bis zu dieser Summe ihren Grund hat in den
disponibel gestellten Kosten von 275 Thl für Anbringung
von Dachrinnen, Verkittung des Sockels mit Cement,
theilweise Umsetzung des Sockel vom Südportale
und Schutzkasten für die Zinkröhren an der Münster-
kirche. Nach der Ansicht der Commission erscheint die Aus-
führung dieser Arbeiten nöthig, und wird daher
der gedachte Zuschuß im Betrage von 788 Thl mit dem
Vorbehale genehmigt, daß die Arbeiten durch einen
Techniker für gut erkannt werden müssen. Dem Budget der Sebastianuskirche gemäß wird
für diese Kirche ein Zuschuß von 385 Thl verlangt,
welcher hauptsächlich dadurch nothwendig geworden,
daß verschiedene außergewöhnliche Reparaturen und
Anschaffung im Betrage von 371 Thl 21 Sgr 11 Pf.
für genannte Kirche in Vorschlag gebracht werden. Mit Ausnahme der zu 200 Thl veranschlagten
neuen
Beflurung des Chors der Kirche, werden die
übrigen Ausgaben genehmigt, und der beanspruchte
Zuschuß demnach auf den reduzirten Betrag von 185 Thl
festgestellt. Die neue Chorbeflürung könne dagegen
bei den vielen sonstigen außergewöhnlichen Aus-
gaben der Stadt, nach der Meinung des Gemeinde-
rathes noch einige Zeit ausgesetzt werden. Da dem Vernehmen nach mehrere der fraglichen
Anschaffungen und Reparaturen bereits ausgeführt sind,
so kann Gemeinderath nicht umhin, dem Kirchen-
Vorstande gegenüber sein Befremden darüber aus-
zudrücken, daß die Ausführung angeordnet worden,
ungeachtet von dem Erzbischöflichen General-Vikariatbei Feststellung der Budgets noch
besonders bestimmt
wurde, daß die fraglichen Ausgaben jedenfalls an der
vorherigen Deckung des Defizits aus Gemeinde-
mitteln abhängig sei. Endlich wird bemerkt,
daß auch hier die gute Ausführung nach-
zuweisen sei. actum ut supra...