Eintrag 6112. Dezember 1853 Auf einen Antrag der Pumpen-Nachbarschaft auf
dem Viehmarkt auf Bewilligung eines städtischen
Zuschusses zur Bestreitung der Kosten einer neuen
Pumpe daselbst, bemerkt Gemeinderath, daß in
Berücksichtigung, daß die Betheiligten meistens der
unbemittelten Klasse angehören ein Beitrag von der
Hälfte der Kosten zuerkannt werde, mit dem
Vorbehalte jedoch, daß diese Kostenhälfte nicht 25 Thl
übersteige, und die Ausführung der Arbeiten
vor Auszahlung des Betrages durch einen technischen
Beamten für gut erkannt werde.
actum ut supra...
Eintrag 6212. Dezember 1853 Die Armen-Verwaltung beantragt in einem Gesuche
vom 30. vorigen Monats wiederholt, daß die hiesige Armen-
arztstelle, welche nach dem Beschlusses vom 31. October
courant an zwei Ärzte vergeben werden soll, ihren früheren
Vorschlage gemäß an fünf Ärzte übertragen werden
möge. Dieselbe stützte sich dabei auf ihre in die-
sem Zweige der Verwaltung gemachten Erfahrungen
und ihre daraufhin begründete Überzeugung,
daß eine Vertheilung der internen Armen-Praxis
unter fünf Ärzte, ohne kostspieliger zu sein, ganz
bestimmt mehr Garantie für eine aufmerksame,
pünktliche und umsichtige Behandlung der Armen
biete, als wenn dieselbe nur zweien Ärzten anver-
traut wäre. Gemeinderath äußerte, daß der Beschluß vom
31. Oktober c. erst nach vielseitigen, umfassenden Verhandlungen gefaßt worden, und
daß daher,
da auch die von der Armen-Verwaltungvorgebrachten Gründe in erschöpfender Weise
bei jenen Berathungen zur Sprache gekom-
men sind, keine Veranlassung vorliege,
den damaligen Beschluß zu modifiziren.
actum ut supra...