Eintrag 5912. Dezember 1853 Unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 1. August courantberichtete die betreffende
Commission dem Gemeinderath,
daß der Herr SpritzenfabrikantG. A. Jonck in
Leipzig sich zur Anlieferung eines Wasserzubringers
von gleicher Beschaffenheit und Kraft wie der neue
Zubringer in Düsseldorf, für eine Summe von
700 Thl anerboten habe, daß derselbe aber eben-
mäßig bereit sei, einen Zubringer für 600 Thl an-
zuliefern, welcher zwar nicht die nämliche Stärke
habe, wie der obenerwähnte, jedoch von gleicher
Vortrefflichkeit sei, und zwei Spritzen vollständig
mit Wasser versehen werde. Die Commission referir-
te weiter, daß Herr KupferschmiedC. Klötzer hier-
selbst sich bereit erklärt habe, einen Wasserzubringer
für 610 Thl anzuliefern, welcher diese Kraft habe
wie der neue Düsseldorfer Zubringer, sich indessen
leichter und mit weniger Mühewaltung handhaben
lasse. Der g. Klötzer wolle den Zubringer in vor-
züglichster Güte und unter der Verbindlichkeit für
die Stadt anfertigen, daß der Zubringer für
seine Rechnung bleibe, wenn derselbe nicht an den
zu bestellenden Revisions-Commission für solid,
zweckmäßig und in jeder Beziehung für gut aner-
kannt werden sollte. Unter den vorgetragenen Umständen autorisirte
Gemeinderath den Bürgermeister, unter Zuziehung
der betr. Commission mit dem g. Klötzer wegen
Anlieferung eines Wasserzubringers für die
Gemeinde Vertrag zu schließen
actum ut supra...
Eintrag 6012. Dezember 1853 Von der Commission für Armen-Wesen wurde Bericht
erstattet über den von der Hospital-Verwaltung bean-
tragten tragten extraordinairen Zuschuß von 998 Thlr. Eine genaue Untersuchung hat
ergeben, daß
der Grund der erhöhten Hospital-Bedürfnisse zu-
nächst in der Zunahme der Bevölkerung des
Hospitals liegt, welche letztere im Jahre 1852
- 67 3/4 Köpfe und in diesem Jahre 80 4/10
Köpfe betragen hat, dann weiter in den für
das Jahr 1852 im laufenden Jahre gezahlten
106 Thlr Mehrkosten für Arznei und in den
erhöhten Preisen mehrer Lebensmittel als Brod,
Weißbrod und Fleisch. Nach dieser Auseinandersetzung beschloß
Gemeinderath, den erbetenen außerordentlichen
Zuschuß von 998 Thlr dem Hospitale zu bewilligen.
Da die Gemeinde-Kasse jedoch gegenwärtig außer
Stande ist, den Betrag auszuzahlen, so werde
die Überweisung an das Hospital erst im künf-
tigen Jahre bewirkt werden, und habe letztere
Anstalt sich einstweilen mit den zur Zeit
disponiblen Geldern auszuhelfen. Die über den Gegenstand gepflogenen Dis-
kussionen gaben dem Gemeinderath noch zu
folgenden nähere Beschlüssen Veranlassung. 1. Da das Fleisch im verflossenen und laufen-
den Jahre viel theuer als früher, wo dasselbe ver-
gantet war, hat bezahlt werden müssen, so
sei solches für die Folge und zwar vorläufig
versuchsweise vom 1. Januar bis Ende Juno
kommenden Jahres wieder in Verding zu geben; 2. In Erwägung, daß die Positionen des
Etats am meisten beim Fleisch und Weiß-
brod überschritten worden, so habe die Hospital-
Verwaltung der Vorsteherin als Richtschnur
zu empfehlen, nur denjenigen Kranken
täglich Fleisch und Weißbrod zu verabreichen,
wofür die Hospitalärzte solches vorschreiben
und die Reconvalescenten nach Maßgabe
der Anordnungen der betreffendenÄrzte in die Reihe
der übrigen, auch die gewöhliche Bekösti-
gung angewiesenen Hospitaliten wieder
eintreten zu lassen; 3 Bis zum 1. Juli jeden Jahres habe die
Hos- Hospital-Verwaltung darüber Anzeige zu erstatten, wie sich
der Hospitalhaushalt des betreffenden Jahrganges stelle,
damit im eventuellen Falle zeitig die nöthige Vorsorge
für die noch weiter erforderlichen Mittel getroffen
werden könne; 4. Gemeinderath ist in seiner Majorität der Ansicht, daß
die Fortführung der Land- und Vieh-Oekonomie im
Hospitale dem letztern eher pekünniairen Nachtheil als
Vortheil bringe, weshalb die Hospital-Verwaltung
hiermit ersucht werde, die Sache in nähere Berathung
zu nehmen, und darüber zu referiren.
actum ut supra...