Eintrag 577. Dezember 1853 Dem heute versammelten Gemeinderath wurde in Folge
höherer Verfügung ein von dem Königlichen landräthlichen
Amte aufgestelltes Tableau über die Ertheilung des
Kreises Neuß in zwei Kehrbezirke vorgelegt, damit der-
selbe sich gutachtlich darüber äußere. Nach diesem Tableau würde der ca 5700 Häuser
mit 8 400 Schornsteinen enthaltende Kreis wie
bisher in zwei Kehrbezirke und zwar in den Kanton
Neuß, umfassend die Bürgermeisterei Neuhs,
Büderich, Heerdt, Kaarst, Büttgen, Glehn, Grefrath,
Holzheim, Norf und Grimlinghausen, und in den
Kanton Dormagen mit den Bürgermeistereien Dormagen,
Zons, Nievenheim, Nettesheim und Rommerskircheneingetheilt werden. Gemeinderath äußerte
seine Ansicht dahin, daß der
Kreis Neuhs allerdings in zwei Bezirke einzutheilen
sein dürfte, jedoch wäre das Tableau der landräth-
lichen Behörde in der Weise zu modifiziren, daß die
Bürgermeistereien Grimlinghausen und Norf, obgleich
solche näher auf Neuhs als auf Dormagen zu belegen
sind, letzterem Kanton zugetheilt werden, damit
der für denselben anzustellende Schornsteinfegermeisterin seiner Existenz gesichert
sei. Was die in der Folge festzustellenden Reinigungs-
gebühren betrifft, so hält Gemeinderath
a für die Reinigung eines Kamins, wenn das Haus
aus einem Stockwerk besteht, eine Gebühr von einem
Silbergroschen;
b für dieselbe, wenn das Haus zwei Stockwerke
hat, eine solche von einem und einem halben
Sgroschen;
c für die Reinigung eines Kamins, wenn das
Haus drei und mehrere Stockwerke hat, eine Gebühr
von zwei Sgroschen, hinreichend.
actum ut supra...