Eintrag 3431. Oktober 1853 Auf den Antrag der Armen-Verwaltung geneh-
migt Gemeinderath, daß die bejahrten dürftigen
Wwe Nilgen, Wittwe P.J.Klein geb. Derendorfund Wittwe Ant. Hoen permanent in das
Bürgerhospital aufgenommen werden.
actum ut supra...
Eintrag 3531. Oktober 1853 Der vorsitzende Bürgermeister legt dem Gemein-
derath einen Antrag des StadtsecretairsM. Krings auf Erhöhung seiner Besoldung von
450 Thl
zur Berathung und Beschlußnahme vor. In Anerkennung der guten Leistungen des
g. Krings wird demselben vom 1. Januar kommenden Jahres aneine persönliche Zulage
von fünfzig Thalern
zuerkannt.
actum ut supra...
Eintrag 3631. Oktober 1853 In Berücksichtigung der beschränkten Verhältnisse
des früheren Feldhüters jetzigen Hülfsverwaltungs-.
dienersMeuter, welcher nach früherer Kündi-
gung schon längst hätte austreten sollen,
seine in Anbetracht der gegenwärtigen Theue-
rung der Lebensmittel, genehmigt Gemeinde-
rath daß der g. Meuter noch bis 1. April kommenden Jahres im
Dienst bleibe. Um diesen Zeitpunkt habe
derselbe indessen auszuscheiden, was ihm proto-
collarisch zu eröffnen sei.
actum ut supra...
Eintrag 3731. Oktober 1853 Nachdem der Herr Kreis-Physikus über die
Wiederbesetzung der hieisigen Armenarzt-Stelle die
vom Gemeinderath gewünschte gutachtliche Äuße-
rung abgegeben, und die Sache hiernach
nochmal an die inmittelst neu gewählte
Commission für Armen-Wesen überwiesen
worden, erstattete diese Commission heute
darüber ihren Bericht. Wie bereits früher bemerkt, war von der
Armen-Verwaltung der Vorschlag gemacht
worden worden, die Behandlung der armen Kranken den hierum
eingekommenen hiesigen Ärzten Doctoren Hellersberg,
Hecking, Nix, Nebe und Sterken zu übertragen und
demgemäß die Stadt in fünf Bezirke einzutheilen, bei
welcher Einrichtung nach ihrer Ansicht die Behandlung
der armen Kranken mit mehr Sorgfalt und Umsicht,
überhaupt mit mehr Erfolg bewirkt werden würde.
Die frühere gemeinderäthliche Commission, welcher die
Sache zum Gutachten vorgelegen, war dagegen entgegen-
gesezter Meinung, indem sie eine Zerstückelung des
hiesigen Armenarzt-Bezirks in fünf besondre Bezirke
aus dem Grunde nicht für zweckmäßig erachtet, weil
die einzelnen Bezirke darnach gar zu beschränkt werden,
und die betreffenden Ärzte alsdann auf die ihnen zuge-
wiesene, und auch nur mit einem kleinen Gehalt
verbundene Praxis nicht denjenigen Werth legen
dürften, wie bei einem größeren, und verhältniß-
mäßig auch höher dotirten Bezirke. Dieselbe glaubte
es demnach im Interesse der Armenhülfe für geeignet
halten zu müssen, daß die Stadt in zwei Bezirke ein-
getheilt und auch nur zwei Armenärzte angestellt
werden. Der auf den Wunsch des Gemeinderaths ebenfalls
in seinem Gutachten gehörte hiesige H. Kreis-Physikushat die gleiche Ansicht geäußert,
daß zwei Ärzte
für die interne Praxis mit dem bereits für Chirur-
gie und Geburtshilfe angestellten Kreiswundärztebei anzuordnender gegenseitiger Unterstützung
bezie-
hungsweise Vertretung und Disposition des Hospitalszur Aufnahme von Personen mit ansteckenden
Krank-
heiten, völlig hinreichend seien, und eine weitere
Zersplitterung weder im Interesse der Kranken
noch in dem der Verwaltung liege. Die heute referirende Commission konnte sich
indessen nur zu der Meinung bekennen, daß die
Armenhülfe am besten und ersprießlichsten sei,
wenn die Bezirke der Armenärzte nicht zu ausgedehnt
sind, indem es keinem Zweifel unterliege, daß die
Ärzte in diesem Falle der Behandlung der Kranken
eine größere Aufmerksamkeit und Pünktlichkeit
schenken könnten, als bei einem umgekehrten Verhältnisse.
Die Die Besorgniß, daß dieselben bei kleinen, und
gering dotirten Bezirken nicht denjenigen Werth
auf die Krankenbehandlung legen möchten wie
sonst, dürfte schon ganz durch den Umstand
schwinden, daß Ärzte mit einer weniger großen
Praxis grade am meisten darauf bedacht sind
und sein müssen, durch Umsicht und sorgfältige
Behandlung der Kranken, woran auch vielfach
das Gelingen der Operationen respective der Anwen-
dung ärztlicher Mittel überhaupt, abhängt,
ihren guten Ruf zu begründen respective zu erhalten.
Da nun auch der Herr Kreis-Physikus eigentliche
Motive, weshalb die Bestellung mehrer Armen-
ärzte nicht zweckmäßig erscheine, nicht angibt,
im Übrigen begründete Gegenvorstellung gegen
diese Einrichtung nicht gemacht werden, so glaubt
die Commission sich dem Vorschlage der Armen-
Verwaltung anschließen, und demnach dem
Gemeinderath anempfehlen zu müssen, daß
derselbe sich mit der Eintheilung der Stadt
in fünf Bezirke und Anstellung der darum
eingekommenen fünf Ärzte einverstanden
erklären möge. Bei dieser Vergebung der Stellen
würden dann unter Vermeidung jeder Bevor-
zugung alle hiesigen Civilärzte die gebührende
Berücksichtigung finden, und es wäre Jedem
derselben mehr Gelegenheit gegeben, sich in
seinem Fache practisch hervorzuthun. Beim Gemeinderath waren die Ansichten getheilt,
indem Motive für den einen und für den andern
Vorschlag vorgebracht wurden. Die Abstimmung
ergab, daß von zwölf Stimmenden acht für die
Anstellung von nur zwei Armenärzten
und vier für die Anstellung von fünf Armen-
ärzten sich aussprachen, wornach der erstere
Vorschlag angenommen ist. Es wurde ferner
beschlossen, daß den beiden anzustellenden
Armenärzten gleichzeitig die halbjährige Revision
der Elementarschulen in Bezug auf Hautausschläge,
die zweimonatliche Berichterstattung an das
Bürgermeister-Amt über die allgemeinen
Mor- Mortalitäts-Verhältnisse der Gemeinde und die vorkommen-
den Untersuchungen und Referat im Interesse der
Lokal-Sanitäts-Polizei zu übertragen seien.
actum ut supra...