Eintrag 48028. Januar 1856 Die Sitzung wird eröffnet mit Vorlesung einer
Mittheilung der Hospital-Verwaltung vom 14. des Monats,wornach dieselbe anzeigt, daß
mit der am 29. vorigen Monats in der
Hospitalkirche unter Genehmigung Sr. Eminenz des Herrn
Erzbischofs stattgehabten feierlichen Gelübde Ablegung drei
Novizinnen der hiesigen Genossenschaft barmherziger Schwesternnunmehr in Aufnahme
neuer Mitglieder dieser
Genossenschaft nach § 4 des Kloster-Statuts erfolgen
werde, da jetzt die canonische Errichtung besagter
Genossenschaft factisch ausgesprochen sei. Behufs näherer Berathung über die Hospital-Verwal-
tung für die Annahme neuer barmherzigen Schwesternzu empfehlenden Bedingungen, überwies
Gemeinderath
den Gegenstand der Commission für Armenwesen. actum ut supra...
Eintrag 48128. Januar 1856 Dem Gemeinderathe wird ein landräthliches Circulair
vom 20. vorigen Monats zur Kenntniß vorgelegt, worin darauf
angetragen wird, daß die Gemeinde sich für Bewilli-
gung eines bestimmten jährlichen Beitrags zu Zwecken
der Allgemeinen Landesstiftung "National-Dank "erklären möge. Ein Beschluß hierüber
wurde bis zur nächsten
Sitzung vertagt. actum ut supra...
Eintrag 48228. Januar 1856 Der in der Sitzung vom 14. des Monats gestellte Antrag auf
Abänderung des Modus der Schulgeld-Erhebung beim
Gymnasium war von dem betreffenden Antragsteller
nach Erörterung der von der Fachkommission angegebenen
Motive zurückgezogen worden, wornach eine weitere
Beschlußnahme zurückgefallen ist. actum ut supra...
Eintrag 48328. Januar 1856 Ein Antrag der 1ten Compagnie des Landwehr-Bataillonsdahin gehend, daß dem Stellvertreter
des beurlaubten
BezirksfeldwebelJansen, SergeantenStaschin die dem
p Jansen bewilligte persönliche Zulage von 13 Thlr zu dessen
städtischem Servis-Zuschüsse, ebenfalls zugebilligt werden
möge, wurde vom Gemeinderathe abgelehnt, mit sieben
gegen sechs Stimmen wurde indessen beschlossen, dem
p. Sergeanten Staschin für das laufende Jahr eine extraor-
dinaire Zulage zu dem bestimmten Kreis-Zuschusse von
6 Thlr zu zuerkennen. actum ut supra...