Eintrag 3127. Oktober 1853 In Gemäßheit einer landräthlichen Verfügung vom
2. des Monats waren heute die hiesigen Gemeindeverwaltungs-
beamten und Mitglieder des Gemeinderaths zusammen-
berufen, um nach Anleitung der Bestimmungen der
Kreisordnung vom 13. Juli 1827, der Allerhöchsten Cabinets-
ordre vom 5. April 1836 und des Reglements vom 22.
Juni 1842 zur Neuwahl zweier Kreistagsabgeordneten
und eines Stellvertreters zu schreiten, welche dadurch
nothwendig geworden, daß die bisherigen beiden Kreis-
tags- Abgeordneten Fr. Melchers und Heinr. Ad. Hesemann
sowie der Stellvertreter des Letzteren Gerh. Schellens, bei
Einführung der Gemeindeordnung vom 11. Merz 1850 aus
dem Gemeinderath ausgeschieden waren. Der vorsitzende Bürgermeister legte den Anwesenden
vorab die Insinuationsbescheinigung vor, wodurch dargethan,
daß die Einladung zu den heutigen Wahlen der Vor-
schrift gemäß 14 Tage vorher erfolgt ist, und ersuchte
demnächst die beiden jüngsten Gemeindeverordneten
Gerh. Schellens und Peter Schuhmacher das Einsammeln
der Stimmzettel zu besorgen. Mittelst verdeckter Stimmzettel wurde hiernach die
Wahl des ersten Abgeordneten vorgenommen, wobei
der Bürgermeister Mich. Frings mit sieben Stimmen von
dreizehn Stimmen gewählt wurde. Von den übrigen
Stimmen fielen vier auf den Gemeindeverordneten
Heinr. Adam Hesemann, eine auf den Gemeindeverordneten
Franz Josten, und eine auf den Beigeordneten und
Gemeinde- Gemeindeverordneten Jac. Le Hann. Auf dieselbe Weise wurde zur Wahl des
zweiten Ab-
geordneten geschritten, wobei von dreizehn Stimmen
der Gemeindeverordnete Heinr. Ad. Hesemann sechs,
der Gemeindeverordnete Gerard Schellens drei,
der Beigeordnete & Gemeindeverordnete Jac. Le Hanne zwei
und der Gemeindeverordnete Pet. Degreeff eine
Stimme erhielten. Unter den beiden Ersteren,
auf welche die meisten Stimmen gefallen waren,
wurde, da eine absolute Stimmenmehrheit nicht
erlangt worden, eine engere Wahl vorgenommen,
an welcher die beiden g.Hesemann und Schellens
nicht Theil nahmen. Das Resultat dieser engeren
Wahl war, daß von eilf Stimmen der Gemeinde-
verordnete Gerard Schellens sieben und der Gemein-
deverordnete Hesemann vier Stimmen erhielt, wor-
nach Ersterer gewählt ist. Demnächst wurde zur Wahl des Stellvertreters
des zweiten Abgeordneten geschritten, bei welcher
von dreizehn Stimmen auf
den Gemeindeverordneten Hesemann vier,
den Gemeindeverordneten Dr. Hellersberg vier,
den Gemeindeverordneten J. Le Hanne, drei,
den Gemeindeverordneten M. H. Schmitz eine
und auf den Gemeindeverordneten P. W. Werhahn
eine Stimme fielen. Da eine absolute Majorität
für Keinen erreicht war, so wurden die beiden
Ersteren, worauf die meisten Stimmen gefallen
waren, auf eine engere Wahl gebracht, an welcher
die beiden Betreffenden sich nicht betheiligten.
Hierbei erhielt von eilf Stimmen der Gemeinde-
verordnete Dr. Hellersberg sechs und der Gemeindeverord-
nete Heinr. Adam Hesemann fünf Stimmen,
so daß Ersterer gewählt ist. Endlich wurde von der Versammlung bescheinigt,
daß die gewählten Personen vorschriftsmäßig seit
länger als fünf Jahren in hiesiger Gemeinde
mit einem Hause eingesessen sind. Hierüber wurde gegenwärtige Verhandlung
aufgenommen, und nach deutlicher Vorlesung
und Genehmigung vollzogen.
actum ut supra...