Eintrag 4295. November 1855 Nach Vorschrift des § 44 [eingefügt:der Gemeinde Ordnung] schritt Gemeinderath heute
zur Aus-
loosung desjenigen Drittels seiner Mitglieder, welches
in diesem Jahre gesetzlich auszuscheiden hat. Ausgeschlossen
von dieser Ausloosung blieben die Mitglieder Klötzer,Bald. Fischer, Fr. Weise, B.H.Derath,
H.J. Linden, welche
bei der vor zwei Jahren Statt gefundenen ersten Ergän-
zung des Gemeinderathes gewählt, resp. an Stelle von aus-
geschiedenen, aber bei der Ergänzungswahl wiedergewählten
Mitgliedern gewählt worden. Das sechste Mitglied, welches
bei der Ergänzungswahl wieder gewählt worden, ist H. Pet.
Degreef, welcher nach Düsseldorf verzogen ist, weshalb
für diesen jedenfalls eine Ersatzwahl vorgenommen
werden muß. Die Ausloosung ergab das Resultat, daß aus der
3ten Klasse die Gemeindeverordneten G. Schellens, Kaiser,aus der 2ten Klasse, die
Gemeindeverordneten M H. Schmitz,
Fr. Graeff, aus der 1ten Klasse die Gemeindeverordneten
P. Kallen und P. Schumacher ausgeschieden haben. Als Mitglieder des Wahlvorstandes
für die vorzuneh-
menden Ergänzungs- resp. Ersatzwahlen wurden die
Gemeindeverordneten M.H. Schmitz und P. Kallen,
und als deren Stellvertreter die Gemeindeverordneten
Schumacher und H. J. Linden gewählt. a.u.s....
Eintrag 4305. November 1855 Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte
Gemeinderath, daß die von dem verarmten TagelöhnerRütger Wolf verschuldeten Landpachtbeträge
von 10 Thlr 23 Sgr.
resp. 7 Thlr 20 Sgr, als gänzlich uneinziehbare Rückstände,
niedergeschlagen werden. Imgleichen gab derselbe seine
Zustimmung zu der an Winand Hilge und Andr.
Blinken geschehenen Wiederverpachtung der dem p.
Wolf entzogenen Landparzelle. a. u. s....
Eintrag 4315. November 1855 Es werden dem Gemeinderathe mehrere von der Armen-und Hospital-Verwaltung abgeschlossene
Verträge über
vorgenommenen Ablösungen von Renten vorgelegt, wozu
derselbe für den Fall seine Bestätigung ertheilte,
daß daß die Commission für Rechnungswesen bei der
zu bewirkenden speziellen Prüfung der Ablösungs-Verträge
nichts zu erinnern findet- actum ut supra...