Eintrag 41918. Oktober 1855 Dem Gemeinderathe wird eine Mittheilung des
Handlungshauses H. Thywissen & Sohn vorgelegt, wor-
nach dasselbe den Vorschlag der Gemeinde zur Aus-
gleichung der Differenz in Betreff des einge-
engten Zugangs zum städtischen Lohhofe nicht an-
nehmen zu können glaubt. In Ansehung der in diesem Zugange befindlichen
Treppe bemerkt das Handlungshaus Thywihsen, wie
solche auf ihrem acquirirten Eigenthume stehe.
Fernerhin beantragt dasselbe, daß hier der ein-
gebaute Theil des Zuganges gegen eine jährliche Pacht
von 12 1/2 Thlr als Verzinsung der geforderten Entschädi-
gung von 250 Thl in Benutzung belassen werden
möge. Am wünschenswerthesten wäre es indessen
für das genannte Haus, wenn die Gemeinde ihm
den Lohhof oder doch ein Theil davon verkaufen
wollte. Gemeinderath beschließt nach geschehener Disku-
sion der Sache, in Erwägung, daß das Handlungs-
haus Thywihsen auf den Vergleichs-Vorschlag der
Stadt nicht eingegangen ist, während die von die-
sem Hause gestellten Anträge vom Gemeinderath
nicht acceptirt werden können, und in Erwä-
gung ferner, daß von dem Herrn KaufmannAdolph Linden auf den Lohhof, wenn der Eingang
respective Vorplatz in seiner früheren Beschaffenheit
wieder hergestellt ist, eine jährliche Pacht von
100 Thl und im Falle, wenn der jetzige Zugang
ohne weitere Erbreitung geräumt ist, eine jähr-
lich Pacht von 50 Thl. geboten worden,
1. dem gedachten Handlungshause die laufende Pacht
des Lohhofes in der Art zu kündigen, daß das-
selbe bis zum 1. Mai kommenden Jahres den Lohhof in der Beschaf-
fenheit an die Stadt respective den neuen Pächter
übergebe, worin derselbe nebst dem Zugange
nach dem Urtheile des Rheinischen Appelations-
gerichtshofes vom 27. Merz des Jahres sich befinden soll,
2. 2. sodann den H. p Linden um Erlärung zu ersuchen,
ob er sich an seine Pachtgeboten auch bei einer öffent-
lichen Ausstellung gebunden halte, demnächst, falls diese
Erkärung bejahend ausfalle, die öffentliche Verpach-
tung zu veranlassen, im verneinenden Falle aber
dem Handlungshause H. Thywihsen an den Linden'schen
Geboten mit der Anfrage Kenntniß zu geben, ob das-
selbe vielleicht ein höheres Gebot zu machen bereit
sei, indem im entgegengesetzten Falle die Verpach-
tung an p Linden ohne öffentliche Ausstellung
vorgenommen werde;
3. Durch den Kataster-GeometerRappenhoener ermit-
teln zu lassen, ob die Thywissen'sche Treppe in dem Zugange
zum Lohhofe auf dem von dem Handlungshause Thywishen
zur Zeit acquirirten kleinen Streifen von 8843 Quadr.
Fuß oder auf dem städtischen Raume zwischen der
Stadtmauer und der Mühle stehe. actum ut supra...