Band 50  : Seite 238

  • Eintrag 40424. September 1855 Auf die Mittheilung des vorsitzenden Bürgermeisters, daß die bauliche Einrichtung der Director-Woh- nung beim Gymnasium mit der zur Zeit ange- gebenen Summa von 1000 Thlr sich nicht vollständig ausführen lasse, genehmigte Gemeinderath, daß die nöthig gewordenen Mehrkosten aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse nachträglich hergegeben werden. actum ut supra...
  • Eintrag 40524. September 1855 Gemeinderath nahm in Gemäßheit des § 3 der Instruction vom 8. Mai 1851 die Wahl der Ein- schätzungs-Commission für die Klassensteuer-Ver- anlagung pro 1856 vor, und wählte a. aus seiner Mitte AckererH. DünbierAckererH. A. Hesemann, KupferschmiedC. Klötzer KaufmannB. Fischerb. aus der Bürgerschaft SpezereihändlerMath. Hansen, SpezereihändlerF. H. EsserKaufmannPeter Bohnen " H. ElfesGerichtsvollzieherZingsemAckererW. PelzerBuchbinderM. J. TonetBäckerTh.. Heck. actum ut supra...
  • Eintrag 40624. September 1855 In Folge eines Gesuchs des von Neersen zu seinen Eltern hierselbst eingezogenen geschäftlosen WilhelmPeschges um Erlaß des Einzugsgeldes, genehmigt Gemeinderath, daß dieses Einzugsgeld in Anbe- tracht, daß der p Peschges geborner Neußer ist und gegenwärtig keine eigene Existenz hat, vorläufig auf ein halbes Jahr gestundet werde. actum ut supra...
  • Eintrag 40724. September 1855 Der KupferschmiedemeisterClemens Klötzer, welcher durch Vertrag vom 24. Dezember 1853 für die Summe von 609 Thl die Anfertigung eines Wasserzu- bringers bringers von derselben Construction wie der Düsseldorfer Zubringerübernommen hat, trägt in einem Gesuche vom 26. Juni des Jahresvor, daß er die Anfertigung des Zubringers auf möglichste Verbesserung bedacht gewesen, und daß er demnach ein Werk angefertigt habe, welches sowohl wegen seiner leich- teren Handhabung als wegen seiner größeren Solidität und seiner künftigen Unterhaltung, vor dem Düsseldorfer Zubringer bei Weitem vorgezogen zu werden verdiene, wie dies durch technische Gutachten dargethan sei. Hierdurch seien die Kosten des Contractes weit überschritten wor- den und so habe er nachgewiesenermaßen selbst 1158 Thl 19 Sgr 5 Pf Auslagen gehabt. Da er lediglich das Interesse der Stadt vor Augen gehabt, so hoffe er, daß er zufrieden respective schadlos gestellt werde. Aus den obenangeführten Gründen beschließt Gemeinde- rath dem p Klötzer statt der Contractssumme von 609 Thl eine erhöhte Summe von 850 Thl für den angefertigten Wasserzubringer auszuzahlen. actum ut supra...