Eintrag 36619. Juli 1855 Die Wittwe des verstorbenen Polizeidieners Krebs bittet
in eienm Gesuch vom 3. Juni c., daß die Gemeinde,
um sie vor gänzlicher Verarmung zu bewahren, ihr
eine angemessene Unterstützung zu Theil werden lassen
möge. Gemeinderath überweist das Gesuch an die Armen-
Verwaltung, um der Bittstellerin das den Um-
ständen Angemessene als Unterstützung zukommen zu
lassen. actum ut supra...
Eintrag 36719. Juli 1855 Auf einen von der Schul-Commission befürworteten
Antrag des früheren Präparanden nunmehrigen
geprüften Lehrers P. W. Klein auf Erhöhung seines
Gehaltes von 90 Thlr, beschließt Gemeinderath, demselben
in Anbetracht, daß dieses Gehalt allerdings nicht aus-
kömmlich erscheint, und nur für einen Präparanden
berechnet ist vom 1. Juli des Jahres an eine Zulage
von 30 Thlr [eingefügt: zu bewilligen]. Da dem Bittsteller aufgegeben worden,
sich um eine anderweite Stelle zu bemühen, so
sei demselben wiederholt zu eröffnen, daß er sich
die anderweite Placirung angelegen sein zu lassen
habe, indem die Gehalts-Erhöhung in der Unterstellung
zuerkannt worden, daß er längstens im künftigen
Jahre Herbst ausscheide. actum ut supra...
Eintrag 36819. Juli 1855 Die gemeinderäthliche Commission für Finanzwesen hatte sich
in verschiedenen Sitzungen mit der Revision der von
dem StadtrentmeisterStadler für das Jahr 1854 geleg-
ten städtischen Rechnnung befaßt, und dem Gemeinderathe
heute darüber referirt. Art. 1.Abth. C. Reste de 1853 et retro. Hierunter befinden
sich nach dem
Commissionsberichte noch 60 Thlr rückständige Beiträge
zum Convicte pro 1852 & 1853, davon Einziehung mittelst
gerichtlicher Einklage der Verwaltung anempfohlen wird.
Die übrigen wenigen Reste, welche ohnehin zum Theil
hypothekarisch gesichert sind, wären allmählig einzuziehen. Art. 2.Tit. 2. Art. 7
Pacht der Gemeinde-Plätze. Bei Pos. 21 wäre
die die Ursache des Ausfalls ad marginem zu erläutern gewesen.
Zu dem ganzen Artikel sind die Numern der Belege
in einer Position mit 57 - 79 bezeichnet, wogegen es
übersichtlicher und für Rechnungs-Revision erleicht-
tert wäre, wenn die Belegsnummern über
Anweisungen, welche für sich besondre außeretats-
mäßige Rechnungs-Posten bilden, auch gegen diese
Posten in der Rechnung für sich besonders angezogen
würden. Für die Folge ist auf die Beachtung dieser
Bemerkung zu halten. Art. 3.Tit V. Communalsteuer. Bei derselben stellt sich nach
Abzug der Ausfälle ein Plus gegen den Etat von
1 113 Thlr. 12 Sgr 4 Pf heraus, welches hauptsächlich da-
durch entstanden ist, daß die Klassen- und klassi-
fizirte Einkommensteuer pro 1854 wiederum
erhöht, während der einige Monate vor dieser Erhöhung
beschlossene Umlage-Modus beibehalten worden
ist. Dieses Mehr ist zwar durch die in Folge
der Lebensmitteltheuerung nöthig gewordenen
außergewöhnlichen Zuschüsse zu den Instituten-
Kassen verwendet worden, unterdessen soll bei der
nächsten Etats-Aufstellung untersucht werden,
ob nicht das frühere Communalsteuer-Quantum
für die städtischen Bedürfnisse ausreiche, und der
Umlage-Modus in etwa vermindert werden
könne. Art. 4.Tit VI Art. 11. Antheil der Stadt an der Barriere-Einnahme
des Neuß-Bergheimer Communalweges. Hier ist die
ganze Einnahme des Barriers in Rechnung gebracht,
und dagegen der der Besitzerin des Gutes Epping-
hoven hiervon gebührende Antheil außeretatsmäßig
in Ausgabe gestellt. Wenn auch in der Folge
die ganze Einnahme durch die städtische Kasse läuft,
so ist in dem künftigen Etat statt des blosen An-
theils der Stadt die ganze Einnahme sowie der
auszuzahlende Antheil des Gutes Eppinghoven bei
der Ausgabe aufzunehmen. Art. 5.Tit 6 Art. 14 der Einnahme. Aus dem Jahre 1854
restiren ebenfalls noch 60 Thlr an freiwilligen
Leitungen zum Convicte, welche wie im Art. 1
hinsichtlich der ältern Rückstände bemerkt
worden, gerichtlich beizutreiben sind. Art. 6.Unter den extraordinairen Einnahmen
Art 15 kommen
mehrere Posten vor, eine z. B. die Entschädigung
des des Postamtes für die Unterhaltung zweier Laternen am
Postlokale, Vergütung für Aufenthaltskarten p, welche sich
zur Bereitstellung im Etat eignen, worauf die
Verwaltung mit dem Ersuchen aufmerksam gemacht
wird, in der Folge, möglichst alle Einnahmen und
Ausgaben, welche voraussichtlich vorkommen werden,
im Etat vorzusehen. Art. 7.Tit. 3 Art 2 der Ausgabe. Die hier zur Verrechnung kom-
menden Feuer-Versicherungsbeiträge geben Veran-
lassung zu untersuchen, ob die Versicherungssummen
der verschiedenen städtischen Gebäude dem Werthe
derselben entsprechen. Die Verwaltung wird daher
ersucht, in einer der nächsten Sitzungen ein Ver-
zeichniß der Versicherungssummen zur Prüfung vor-
zulegen. Art. 8.Tit. 4 Art. in der Ausgabe. Unter diesem Titel wären der
bessere Übersicht wegen auch die auf Schulden abgelegten
Summen zu verrechnen, indem letztere gegenwärtig
bei verschiedenen andern Titeln vorkommen, es indessen
jedenfalls wünschenwerth erscheint, gleich in der Rech-
nung sehen zu können, wie viel in dem betreffenden
Jahre zur Schulden-Amortisation verwendet worden,
und wie viel die städtischen Schulden noch ausmachen.
Bei der nächsten Etats-Aufstellung ist daher hierauf
Rücksicht zu nehmen. Nachrichtlich wird hier bemerkt,
daß im Jahre 1854 auf Schulden 5 000 Thlr. - 500 Thlr
mehr als im Etat dafür disponibel gestellt war -
abgelegt worden sind, und daß die städtischen
Schulden mit Ausschluß des Capitalwerths verschiedener
älteren unablösbaren Renten Ende 1854 im
Ganzen 92 374 Thlr betragen haben. Art. 9.Tit. 9 Art. 19 der Ausgabe. Wie schon im
Art. 6 bei
der Einnahme bemerkt worden, so wird hier in Be-
ziehung auf die extraordinairen Ausgaben darauf
hingewiesen, wie wünschenswert es erscheint, daß
diejenigen Ausgabeposten, welche in der Regel jedes
Jahr wiederkehren, in besondern Artikeln im Etat
vorgesehen werden, damit die extraordinairen
Ausgaben nicht gar zu sehr anschwellen. Art. 10.Die Rechnung wird im Übrigen überall
gehörig
belegt, und in calculo richtig befunden. Der städtische
Haus- Haushalt ist mit der größtmöglichsten Sparsamkeit und
Sorgfalt geführt, wie ebenfalls die Kasse mit Ord-
nung und Umsicht verwaltet worden. Bei Einzie-
hung der vielen städtischen Gefälle hat Rendantsich alle mögliche Mühe gegeben, was
daraus hervor-
geht, daß bis auf einige wenige Posten noch
Alles eingezogen ist. Art. 11.Die Rechnung liefert folgende Übersicht:
a. Einnahme Th Sgr Pf
1. Bestand aus dem Jahre 1853 . . . 3 364 - 7 - 8
2. Reste aus dem Jahre 1853 . . . . 46 - 12 - --
3. Grundrenten . . . . . . . 21 - 18 - 8
4. Bestimmte Einnahmen, Pachten p . . 13 355 - 2 - 11
5. Unbestimmte Einnahme vom Grase
der Erft p . . . . . . . 18 627 - 18 - 6
6. Zinsen . . . . . . . 29 - 5 - 11
7. Communalsteuer . . . . . 10 937 - 10 - 11
8. Extraordinarie . . . . . 7 355 - 19 - 8
Summa 53 797 - 6 - 3
B. Ausgabe.
1. Verwaltungskosten . . . . 2 472 - 9 - - -
2. Polizei-Ausgaben . . . . 4 058 - 1 - 2
3. Steuer & Abgaben . . . . 1 659 - 23 - 60
4, Zinsen & Schulden . . . . 4 989 - 1 - 2
5. Bau- und Unterhaltungskosten . . . 6 290 - 26 - 1
6. Armen-Pflege . . . . . . 7 798 - 24 - --
7. Schul-Ausgaben . . . . . 10 861 - 23 - 6
8. Kirchen-Ausgaben . . . . . 2 260 - 5 - --
9. Extraordinaria . . . . . 6 956 - 2 - 4
Summa 47 847 - 6 - 1
Am Schlusse des Jahres 1854 betrug der Bestand der
städtischen Kasse 6 450 Thlr 2 Pf. Nachdem endlich bemerkt worden, daß das städtische
Lagerbuch fortgeführt und bis zum 1. Mai c. alle
Mutationen darin gehörig eingetragen sind, wurde
die Rechnung pro 1854, hiernach vom Gemeinderathe
festgestellt, und darüber die Decharge ertheiltr. actum ut supra...