Eintrag 24 Nachdem die der Stadt Neuß zugehörigen linksseitigen Erft-
ufer im Mühlenbereich zum Theile vom Strom weg-
geschwemmt worden, richtete Vorsitzender an den Gemeinde-
rath die Frage, ob die Ufer wieder von neuem auf
Kosten der Gemeinde zu befestigen seien, worauf
Letzterer bemerkt, daß diese Uferinstandsetzung im
wesentlichen Interesse der anschießenden Privatgrund-
besitzer liege, und daher auf dieselbe auf städtische
Kosten nicht eingegangen werden könne.
actum ut supra...
Eintrag 25 Gemeinderath erwiderte auf das Gesuch der beiden
PolizeisergeantenLoewen und Krebs eine Erhöhung ihrer
Miethentschädigung vom je 20 Thlr und Bewilligung
einer Gehaltszulage, daß die Miethentschädigug für
jeden der beiden Petenten vom nächsten Jahre ab
von 20 Thlr auf 25 Thlr zu erhöhen, die gleichzeitig bean-
tragte Gehaltszulage aber nicht statthaft sei.
actum ut supra...
Eintrag 2617. Oktober 1853 In Beziehung auf den Beschluß vom 19. vorigen Monats, wor-
nach der Gemeinderath zu dem Bau einer Fuß-
brücke über die Erft bei Grimlinghausen nur die
Hälfte der Kostensumme [oberhalb eingefügt:des frühern Anschlages] ad 166 Thlr 26
Sgr 10Pf
bewilligt hat, zumal über die Gründe, weshalb von
dem dem ersten Kostenanschlage abgegangen worden, von der
Gemeinde Grimlinghausen kein Aufschluß ertheilt sei,
wurde heute eine Verfügung der landräthlichen
Behörde vom 6. des Monats vorgelegt, worin mitgetheilt
wird, daß Königliche Regierung den früheren Kosten-
anschlag über jene Brücke nicht genehmigt habe,
weil darnach die Erft auf dem rechtseitigen
Ufer durch Erdanschüttung zu sehr eingeschränkt
werden würde, und daß demnach ein neuer
Anschlag nach Anweisung der Königlichen Regierung
aufgestellt worden, wornach die Kosten sich
auf 365 Thlr belaufen werden. Da bereits früher von genannter hohen Behörde
entschieden worden, daß die betheiligten Gemein-
den Neuß und Grimlinghausen jeder zur Hälfte
die Neubau- sowohl als die künftigen Unterhaltungs-
kosten zu tragen haben, so sei der Gemeinderath
darüber zu vernehmen, ob derselbe im Speziellen
gegen das neue Project Einwendungen zu
machen zu habe, und in welcher Weise die
erforderlichen Baumittel disponibel zu stellen
seien. Gemeinderath erwidert hierauf, daß er in
soweit gegen das Project Einwendung zu machen
finde, als für die Gemeinde Neuß, wie auch schon
früher dargethan worden, nicht die Nothwendigkeit
vorliege, daß an der fraglichen Stelle überhaupt
eine Brücke über die Erft gelegt werde, indem
für die in hiesiger Gemeinde wohnenden Ein-
wohner bereits zwei nach Grimlinghausen führende
Wege mit Brücken über die Erft bestehen, näm-
lich die Cölner Straße und der Fußweg über den
Nordkanal. Es seien auch nur die Bewohner von
etwa zwölf Häusern in hiesiger Gemeinde, welchen
durch die Ausführung der gedachten Erftbrücke ein
ganz unerheblicher Umweg gespart sei, und hierin
bestehe das ganze Interesse, was die Gemeinde
Neuß an der projectirten Anlage habe. Der Antrag
auf Erbauung der Brücke sei auch nur von der
Gemeinde Grimlinghausen ausgegangen, in deren
Interesse die Anlage liege. Aus den angeführten Gründen ist Gemeinderath
auch heute noch der Ansicht, daß er eine höhere
Summe Summe als den früher bewilligten Beitrag von 83 Th 13 Sgr 5 Pf
nicht zusagen könne, vertrauend, daß auch KöniglicheRegierung nach näherer Kenntniß
in der Sachlage
es für billig erachten werde, daß die Gemeinde Neuß
sich nur mit einem einmaligen Zuschuß betheilige.
actum ut supra...