Eintrag 35527. Juni 1855 Gemeinderath genehmigte in heutiger Sitzung die am 20. des MonatsStatt gefundene
Gras- und Roggen-Verpachtung auf
der städtischen Laache vor dem Rheinthore und einigen andern
Gemeindeparzellen zum Betrage von überhaupt von 262 Thl 5 Sgr
sowie die am 25. des Monats geschehene allgemeine Verpach-
tung der städtischen Gräserei zur Summe von überhaupt
11 922 Thl. 27 Sgr. einschließlich 10 % Schlaggelder. actum ut supra...
Eintrag 35627. Juni 1855 Ein Antrag der Hospital-Verwaltung auf Anlage einer Wasser-
leitung in die obere Etage des Hospitalgebäudes wird der
Commission für Bauwesen zur Untersuchung überwiesen. actum ut supra...
Eintrag 35727. Juni 1855 Die Commission für Bauwesen p berichtete dem Gemeinderathe
über die Seitens der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Directiongestellten Bedingungen
in Betreff eines zu treffenden
Übereinkommens mit der Stadt wegen Ausführung einer
Zweigbahn vom hiesigen Bahnhofe zum Erft-Canale respectivezum Zollhofe, aus welchem
Referate Gemeinderath ent-
nimmt, daß die von der Direction aufgestellten
Bedingungen für die Stadt nicht annehmbar erscheinen,
vielmehr mehrere erhebliche Modifikationen vorgeschlagen
werden. Nach geschehener Diskussion, wobei namentlich auch
proponirt wurde, die Conzession dafür zu erwirken,
daß die Stadt nach einem höhern Orts genehmigten
Plane auf ihre Kosten unter Leitung der zuständigen
Behörde eine Pferdebahn ausführen und den Betrieb
derselben für ihre Rechnung durch die Eisenbahn-Ver-
waltung besorgen lasse, beschloß Gemeinderath, eine
Deputation nach Aachen zur Direction zu entsenden,
welche durch persönliche Rücksprache über ein für die
Stadt günstigeres Übereinkommen unterhandle. Als Mitglieder dieser Deputation, deren
Bericht
baldigst entgegengesehen wird, wurden außer dem
Bürgermeister die Gemeindeverordneten Weise,
Josten & Linden gewählt. actum ut supra In In Beziehung auf den vorläufigen Beschluß
vom 13. Novembervorigen Jahres in Betreff des Antrages des evangelischen Presbiteriums
auf Beschaffung einer Wohnung für den evangelischen Pfarrerstatt der seithirigen Bewilligung
einer Miethent-
schädigung, wird dem Gemeinderathe mitgetheilt,
daß mit Rücksicht auf das Gesetz vom 14. Merz 1845über die Aufbringung kirchlicher
Bedürfnisse
die Civil-Gemeinde allerdings die Pflicht habe,
für eine Pfarrer-Wohnung, welche wohl als ein
außerordentliches kirchliches Bedürfniß anzusehen
sei, zu sorgen, und daß demgemäß der gegen-
wärtige Zeitpunkt zur Beschaffung einer Pfarrer-
Wohnung der geeigneteste sein dürfte, weil jetzt
grade zwei passend scheinende Häuser in einiger Nähe
der evanglische Kirche zu angemessenen Kaufpreise
käuflich seien. Gemeinderath autorisirte hiernach den vor-
sitzenden Bürgermeister, den Ankauf eines [eingefügt:der beiden] Häuser
zu dem angegebenen Zwecke nach bestem Gut-
dünken zu bewirken. actum ut supra...