Eintrag 2704. Dezember 1854 Ein vorgelegter Plan über die Wiederherstel-
lung der Hessenthorbrücke zur Benutzung als Auf-
ziehbrücke wurde der Commission für Bauwesenund ein Antrag des Kaufmannes Wilh. Hub.
Ther-
katz auf Gestattung von Lehmstechen auf städtischem
Eigenthum behufs Anlage einer Dachziegeleiin größerem Maßstabe, der Commission für
städtisches Eigenthum überwiesen. actum ut supra...
Eintrag 2714. Dezember 1854 Nach Einsicht mehrer Gesuche von Unterbeamten
um Bewilligung einer Remuneration in An-
betracht der anhaltenden Theuerung der Lebens-
mittel bewilligte Gemeinderath
a den beiden PolizeidienernLoewen & Krebs, dem
VerwaltungsdienerKrings und dem Polizei-RegistratorSchmitz, Jedem eine Renumeration
von 12 Thlr;
b dem FeldhüterHegger, Quadt und Bellen, dem
WegewärterHeinrichs, dem HülfsdienerMeuterund den Aufwärterinnen im Rathhause Geschw.
Justen, Jedem eine dergleichen von 10 Thl;
c. den fünf Nachtswächtern, Jedem eine dergleichenvon acht Thl. Dem HafenmeisterLohausen
wurde aus den-
selben Gründen eine Remuneration von 30 Thl
zuerkannt. actum ut supra...
Eintrag 2724. Dezember 1854 Eine Vorlage der Schul-Commission in Betreff
der Pensionirung des Oberlehrers Richen an
der Elementar-Mädchenschule resp. dessen Jubilar-
feier wurde an die betr. Commission über-
wiesen. actum ut supra...
Eintrag 2734. Dezember 1854 Vorsitzender trägt dem Gemeinderathe vor, daß das von
der Hospital-Verwaltung dem J. H. Lonnes behufs
Anlage Anlage einer Spinnerei und Färberei verkaufte Grund-
stück vor dem Zollthore nach dem städtischen Alignements-
plan zum Theil für eine dem Nebengraben des Nord-
Canals entlang gehende Gasse "die Sternengasse" bestimmt
sei, die aber namentlich bei der in Aussicht stehen-
den Veräußerung des Nord-Canal-Gebietes, selbst
für spätere Zeiten, weder zweckmäßig noch noth-
wendig erscheine. Da die Ausführung der gedachten Anlage für den
Fall, daß der für die projectirte Sternengasse bestimmte
Theil des Grundstücks nicht bebaut werden dürfte,
unterbleiben müßte, die Beseitigung der Gasse
im Bau-Alignementsplan aber anräthlich ist, und
die desfallsige Modifikation des Stadtplaners gleich-
zeitig mit den in Folge der Eisenbahn-Anlagen sich
als nöthig herausstellenden Veränderungen desselben be-
wirkt werden soll, jedenfalls aber solange dies nicht
geschehen ist, die Eröffnung der Gasse unterbleiben soll,
so findet Gemeinderath seinerseits nichts dagegen zu
erinnern, daß dem p Lonnes die Bebauung des
besagten Grundstückes zum Zweck der Errichtung
einer Spinnerei und Färberei gestattet werde. actum ut supra...