Eintrag 26820. November 1854 Die Verhandlungen über die von dem Bürger-
meister-Amte zu Grimlinghausen vorgenommenen
Vergantung der gemeinschaftlichen Fußbrücke
über die Erft bei Grimlinghausen werden vor-
gelegt, aus welchen hervorgeht, daß in dem
Termine Keiner zur Übernahme der Arbeiten
bereit gewesen ist, daß aber nach Schluß der
Verhandlung der KaufmannWilh. Therkatzvon hier sich bereit erklärt hat, die fragliche
Brücke für 10 % über die Anschlagssume von
357 Thlr 1 Sgr. 7 Pf. zu übernehmen. Da nun un-
mittelst der MühlenbaumeisterCremerhierselbst ein Nachgebot von 5 % über die Anschlags-
summe gemacht habe, so war Gemeinderath
der Ansicht, daß der Herr Bürgermeisterei-
VerwalterBüttgen zu Grimlinghausen mit
Rücksicht auf diese beiden Gebote die Aus-
führung in der am passendsten scheinenden
Weise definitiv aus der Hand vergeben möge. actum ut supra...
Eintrag 26920. November 1854 In Gemäßheit einer landräthlichen Verfügung
gab der vorsitzende Bürgermeister dem Gemein-
derathe von einer Verhandlung des Kreis-
tages vom 31. October courant Kenntniß, nach welcher
letzterer von Gründung einer Kreis-Sparkasseabsehen will, wenn
1. die städtische Sparkasse durch einen Zusatz zu
ihrem Statut sämmtlichen Bewohnern des
Kreises ein Recht zugestehe, an der städtischen
Sparkasse Theil zu nehmen, und
2. die städtische Sparkassen-Administrationin in den Landgemeinden des Kreises Filial-Rendanturen
errichte, bei welchen der Sparkassen-Verkehr über-
haupt mit gewissen Beschränkungen betrieben
werden könne. Nach vorheriger Besprechung des Gegenstandes
äußerte Gemeinderath
ad 1 wie bereits früher dargethan worden, daß den
Kreis-Einsassen der auswärtigen Gemeinden
die Benutzung der städtischen Sparkasse von je
her stets offen gestanden habe, und wie er bereit
sei, diese Zulassung durch eine Bekanntmachung
öffentlich anzeigen zu lassen, wodurch für die
auswärtigen Kreis-Einsassen die Betheiligung
an der Sparkassen-Benutzung mit den daran
geknüpften Vortheilen ausgesprochen sei, ohne daß
darüber eine besondre Bestimmung in das
Statut aufgenommen werde, auf welche Statut-
Ergänzung Gemeinderath übrigens nicht würde
eingehen können;
ad 2. wie er geneigt sei, obgleich eine eigentliche
Nothwendigkeit nicht vorliege, in den entlegenen
Gemeinden des Kreises als Zons, Nievenheim,
Dormagen, Nettesheim, Rommerskirchen, eine
zuverlässige und solide Person zu beauftragen, Beträge
bis zu 25 Thlr, welche zu Einlegung in die Spar-
kasse angeboten werden, gegen Interimsbescheini-
gungen in Empfang zu nehmen resp. die Zurück-
erstattung von Ersparnissen zu vermitterln. In wie
fern die Befugnisse dieser Spezial-Rendanturen
angemessen zu erweitern wären, wurde von den
im Verlauf der Zeit gemachten Erfahrungen
abhaengen. Gemeinderath erklärte sich ferner bereit, bei eventuellAufhebung dieser
Gestattung resp. dieser Einrich-
tung von Spezial-Rendanturen, hierüber ein
Jahr vorher öffentliche Anzeige zu erlassen. actum ut supra...