Eintrag 153. Oktober 1853 Auf Grund des § 62 der Gemeindeordnung vom 11. Merz
1850 legte der vorsitzende Bürgermeister den von ihm
aufgestellten Haushaltungs-Etat für das Jahr 1854
mit dem dazu gehörigen Spezial-Etats unter der
Bemerkung vor, daß derselbe nach vorheriger Bekannt-
machung während 14 Tagen zur allgemeinen Ein-
sicht auf dem Bürgermeister-Amte schon gelegen
habe. Nach Vorschrift des § 57 der Gemeinde-Ordnung
erstattete der Bürgermeister gleichzeitig Bericht über die
Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegen-
heiten, wonach dieselbe den Gemeinderath ein-
lud, zur Berathung und Feststellung des Etats
überzugehen. Gemeinderath überwies den Etat der Commis-
sion für Finanzwesen zur nähern Prüfung und
Berichterstattung. actum ut supra...
Eintrag 163. Oktober 1853 Der BäckerJ. H. H. Giesen hierselbst stellt den Antrag,
daß die Gemeinde ihm das Gras in der städtischen Pro-
menade zu dem Betrage von 21 Thl., den dasselbe auch im
laufenden Jahre aufgebracht habe, auf sechs Jahre
in Pacht geben möge. Derselbe erwartet die Gewährung
seines Gesuchs, weil früher die jährliche Pacht nur
15 Thl 25 Sgr betragen habe, und er überdies sich
verpflichten wolle, das Gras zu düngen. Der Bürgermeister wurde autorisirt, mit dem
g Giesen zu unterhandeln und zu einem wo mög-
lich höhere als dem gebotenen Pachtzinse unter dem
Vorbehalt Vertrag abzuschließen, daß derselbe das
Gras auf passende Weise zu düngen habe. actum ut supra...
Eintrag 173. Oktober 1853 Ein Gesuch des hier eingezogenen HandlungsgehülfenJ. H. Hamacher wird vorgetragen,
worin derselbe bittet,
das von ihm zu zahlende Einzugsgeld von 30 Thl auf
20 Thl zu ermäßigen, da seine Frau hier geboren
sei sei und nur einige Jahre auswärts gewohnt habe,.
Da die Ehefrau Hamacher nur durch mehrjährige
Abwesenheit von hier, während welcher sie sich in dienst-
lichen Verhältnissen befand, hier ihre Heimathrechte
verloren hatte, so beschließt Gemeinderath, daß der
g Hamacher nur das Einzugsgeld einer einzelnen
Person mit 20 Thl zu entrichten haben soll. actum ut supra...