Eintrag 20814. August 1854 Vom Gemeinderath dazu beauftragt, hat die Commission
für Armenwesen das Gesuch der Armen-Verwaltungum Zuerkennung eines außergewöhnlichen
städtischen
Zuschusses vom 1900 Thlr zur Bestreitung der Armen-
bedürfnisse für das Jahr 1854 geprüft, und wie
folgt darüber referirt. Wie die Armen-Verwaltung in ihrem Antrage richtig
anführt, hat die anhaltende Theuerung der unent-
behrlichsten Lebensmittel namentlich in den ersten Mona-
ten des Jahres einen solchen Nothstand unter den
hiesigen Armen herbeigeführt, daß zu dessen Linderung
außerordentliche Mittel unumgänglich nöthig waren.
Demgemäß mußten auf der einen Seite die gewöhn-
lichen Spenden und Unterstützungen verstärkt, und
größere Beträge als sonst für Kleidungen ausgelegt,
und auf der andern Seite die zu Unterstützungen
anzuschaffenden Naturalien wie Brod, Brandgrieß [etc?]
bedeutend theurer bezahlt werden. Zudem war die Ein-
richtung nothwendig geworden, den Armen-Schulkin-
dern während der verdienstlosen Winterzeit Morgens in
den Schulen Brödchen zu verabreichen, wodurch allein schon
eine außergewöhnliche Ausgabe von 403 Thlr veranlaßt
worden. Alle diese Umstände zusammen genommen,
kann die Verwendung der beregten Mehr-Ausgabe von
1900 Thlr. nur für begründet erachtet werden. Zur Deckung
derselben macht die Commission den Vorschlag, die Armen-
Verwaltung zu ermächtigen, solche vorläufig aus Sub-
stanz-Geldern zu entnehmen und demnach jährlich
mit 500 Thlr., welche auf den Armen-Kassen-Etat zu
bringen, bis zur Tilgung zu refundiren. Gemeinderath erklärte sich mit diesem Referate
einver-
standen und erhob dasselbe zu seinem Beschlusse. actum ut supra...
Eintrag 20914. August 1854 Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen, welche
sich mit Prüfung des von der Hospital-Verwaltung ein-
gereichten Antrages auf Zuerkennung eines extraordi-
nairen Zuschusses von 1474 Thlr zu den Bedürfnissen des
Hospitals für das Jahr 1854 befaßt hatte, berichtete
darüber darüber dem Gemeinderath wie folgt. Vorerst wird bemerkt, daß die Hospital-Verwaltungdem
gemeinderäthlichen Beschlusses vom 12. Dezember 1853gemäß, zur Zeit Anordnung getroffen
hat, daß
die tägliche Verabreichung von Fleisch und Weißbrod
nur an die von den Ärzten dazu bezeichneten Hospitaliten
geschieht, sowie daß dieselbe den Ansichten des Gemeinde-
rathes in dem nämlichen Beschlusse in Betreff der
Führung der Land- und Vieh-Oekonomie-Betrieb beim
Hospitale sich angeschlossen, und den Oekonomie-Betrieb
versuchsweise aufgegeben hat. Zur Begründung des Antrages auf Bewilligung
jenes Zuschusses hat die Hospital-Verwaltung eine
spezielle Nachweise der bereits im 1ten halben Jahre vorge-
kommenen Oekonomie-Ausgaben und der muth-
maßlich im 2ten halben Jahre entstehenden Oekonomie-
Ausgaben aufgestellt, wornach sich allerdings das
Resultat ergibt, daß die Hospital-Kasse des Zuschusses
von 1474 Thlr bedarf. Die Ursache desselben liegt
darin, daß bei Aufstellung des Hospital-Etats auf
eine Kopfzahl des Hospitals von 63 26/100 gerechnet worden,
während sie in der Wirklichkeit im 1ten halben
Jahre 83 81/100 also 20 35/100 Köpfe mehr betragen hat und
im laufenden 2ten halben Jahre ebenfalls so hoch kom-
men dürfte, wozu noch ferner die Theuerung der
Lebensmittel in Anschlag zu bringen ist. Wäre
die Theuerung nicht eingetreten, so hätte die
Mehrbevölkerung des Hospitals eine Zulage von
1028 Thlr erfordert, so daß durch die Theuerung
der Lebensmittel 446 Thlr Zuschuß nöthig geworden,
welcher letztere bei einem Haushalte von durch-
schnittlich täglich 80 Personen nicht als zu hoch
erachtet werden kann. Die Commission ist daher der Ansicht, daß der von der
Hospital-Verwaltung erbetene extraordinaire Zu-
schuß von 1474 Thlr zu bewilligen wäre, und
schlägt dem Gemeinderath behufs Disponibelmachung
des Geldes vor, dasselbe in Ermangelung baarer
städtischer Fonds bei der Sparkasse zu negociiren
und im nächsten Jahre zum Zweck der Rück-
erstattung im November kommenden Jahres auf den städtischen
Etat pro 1854 zu bringen. Die Entnehmung des
Betrages aus Substanz-Geldern des Hospitals ist nicht
statt- statthaft, weil diese Anstalt aus früheren Jahren her noch mehre
Tausend Thaler dem Vermögens-Fundum zu ersetzen hat.
Diese Summe aber durch den Hospital-Flügelbau ohne-
hin vermehrt wird. Gemeinderath schloß sich dem Vorschlage der Commission
an, bewilligte den extraordinairen Zuschuß und autori-
sirte den Bürgermeister, in Ermangelung baarer
städtischer Mittel, die Summe von 1474 Thlr bei der städti-
schen Sparkasse zu 4 1/2 % Namens der Gemeinde zu nego-
ciiren, mit der Maßgabe jedoch, daß dieselbe behufs
Rückerstattung im Monat November kommenden Jahres außer der
nach dem Schuldentilgungsplane zu bewirkenden Resti-
tution, im nächstjährigen Gemeinde-Etat disponibel
gestellt werde. actum ut supra...