Eintrag 19531. Juli 1854 Gemeinderath genehmigte den geschehenen Verkauf des
Düngers auf den diesjährigen Weidviehmärkten
zum Betrage von 8 Thlr an den DachdeckerPet. Jos.Kreuseler hierselbst. actum ut supra...
Eintrag 19631. Juli 1854 Ein Antrag der Hospital-Verwaltung auf Genehmi-
gung der Annahme eines Vermächtnisses des verleb-
ten WeltpriestersJoh. Heinr. Jos. Appel von 200 Reichs-
thalern clevisch an die Hospitalkirche zu einer Messen-
stiftung wird vorgetragen, und darauf beschlossen,
sich mit der Annahme der Schenkung einverstanden
zu erklären. actum ut supra...
Eintrag 19731. Juli 1854 Vorsitzender macht den Gemeinderath mit der Ent-
scheidung Königlicher Regierung bekannt, wornach
dieselbe die zur Verausgabung an die Vincenzschuleauf den Etat gebrachte Ausgabe von
47 Thln 18 Sgr
Zinsen à 4 % von 1190 Thl, welche die Stadt seiner Zeit an den
Einkünften, der v. Weed'schen Stiftung gespart habe,
als Ausgabe von Zinsen nicht genehmigt hat, weil die
Stadt jenes Ersparniß in den Jahren 1848/50 zur Be-
schäftigung der verdienstlosen Arbeiten also im Sinne
der Stiftung zur Unterstützung der Armen verwendet,
und sonach kein Grund vorliege, diese verwendeten
Summen als einen Schul-Einrichtungs-Fonds wieder herzu-
stellen, oder gar als eine Schuld der Gemeinde anzusehen.
Dagegen Dagegen stehe es dem Gemeinderath frei, einen wider-
ruflichen Beitrag für die Vincenzschule zu votiren. Nach Besprechung des Gegenstandes
votirte Gemein-
derath den Betrag von 47 Thl 18 Sgr als diesjährigen
Beitrag für die Vincenzschule, indem er etwaige
künftige Bewilligungen sich vorberhielt. Da schon früher beschlossen worden, an die
städtische Beitragszahlung die Bedingung zu knüpfen,
daß der Vincenz-Verein außer dem Bürgermei-
ster ein vom Gemeinderathe zu wählendes Mit-
glied in den Vorstand jenes Vereins aufnehme,
und letzterer sich mit dieser Bedingung einver-
standen erklärt hat, so nahm Gemeinderath
die Wahl dieses Mitgliedes vor, welche auf
den Gemeindeverordneten M. H. Schmitz fiel.
actum ut supra Auf ein Gesuch des Schneiders S. Frauenrath aus
Aachen um Zurückerstattung des Einzugsgeldes
von 30 Thl bemerkt Gemeinderath, wie kein
Motiv vorliege, dem Antrag zu entsprechen,
Da p Frauenrath seit dem Monat Juni vorigen Jahreshier wohne, hier bereits Heimathrecht
er-
langt habe, und der Gemeinde in letzten
Beziehung Verpflichtungen auferlegt seien.
Übrigens könne auf das Gesuch auch deshalb
nicht eingegangen werden, weil Frauenrath
sein beabsichtigtes Verziehen nicht ausgeführt
habe und noch fortwährend hier wohnhaft
sei. actum ut supra...