Band 49: Eintrag vom  9. August 1852 (Nr. 499)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem am 1. September c. die höhere Genehmigung zur Beibehaltung der hiesigen polizeilichen Schwarzund Weißbrodtaxe abläuft, spricht Gemeinderath mit Rücksicht darauf, daß diese Taxe sich hier von je her bewährt hat, die Bitte aus, daß verehrte höhere Behörde auf Grund des § 89 der allgemeinen Gewerbeordnung die Beibehaltung derselben auch ferner gestatten möge.

a. u s.