Eintrag 39415. Dezember 1846Dem frühern Director
Meis wird für die
Ertheilung des lateinischen und griechischen
Unterrichtes an dem hiesigen Progymnasium
für die Zeit eines halben Jahres nämlich vom
1. October des Jahres bis zum 1. April 1847 eine
Gra-
tifcation von 100 Thalern, und dem Lehrer
Löhrer wird für die Führung der der
einstweilen
noch unbesetzten Directorstelle an dem hiesigen Progymnasium eine Gratification von
130 Thaler
für dieselbe Zeit aus der Stadt-Casse zuge-
billigt. Sollte jedoch der bereits neu ernannte Director
seine Stelle früher antreten, so sollen diese
Gratificationen nach Verhältniß der Zeit
berechnet werden. Es wurde der Wunsch ausgesprochen, falls
ein Lehrer durch Krankheit verhindert wäre,
seinen Unterricht zu ertheilen, der Director
doch gleich dafür sorgen möge, daß die Stunden
von den andern Lehrern besetzt würden....