Die Stadt übernimmt die Hälfte der Kosten welche in Eisenbahn- Angelegen- heiten auf gehen möch- ten.
Auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß verschiedene in der jüngeren Zeit auf- getauchte Eisenbahnprojecte die Stadt Neuss in Gefahr brächten, bei diesen Verbindungen ganz umgangen zu werden; daß es daher vor allen dingen Aufgabe der hiesigen Stadt sein müsse, sich an ein falsches Project anzu- schließen, welches für dieselbe durch unmittel- bare Berührung die möglichsten Vortheile in Aussicht stelle; daß zu Erreichung dieses Zweckes aber Reisen und Auslagen nicht zu vermeiden seien, deren theilweise Übernahme von Seiten der Stadt billig erscheine, daß da es sich im vorliegenden um ein der All- gemeinheit der Bewohner zu Nutzen gerei- chendes Unternehmen handle, beschloß der Stadtrath, daß die Hälfte der auf solche Weise entstehenden Kosten nun der städtischen Kasse zu tragen, die Aufbringung der andern Hälfte aber der dabei beteiligten Kaufmann- schaft zu überlassen sei.-
Actum ut supra