Auf das Angesinnen des zum Progymnasium als Director berufenen Lehrers Schraut, und in Folge eines Schreibens des Wohllöblichen hiesigen Schulvorstandes vom 17. November courant bei seiner Pensionirung seine frühern Dienst- jahre, nämlich vom Jahre 1835 mit in Anrech- nung zu bringen, beschloß der Stadtrath: auf die Bedingung einzugehen. Im Falle einer Pensionierung seine Rechte so seyen, als sei derselbe im Staatsdienste geblieben, so daß seine Dienstjahre vom Jahre 1835 anfangen.