Zum Schlusse wurde dem Stadtrathe ein Rescript des Königlich hohen Fi- nanz-Ministerii vom 11. Juni courant vorgelegt, die Erbreitung des Erft- Canales betreffend.
Der Stadtrath sprach sich dahin aus, daß er die in Aussicht gestellte Erthei- lung der Conzession denkbar anerkenne, und das Expropriationsrecht bei Einem Königlich hohen Ministerium nachgesucht werden möge. Die Zeit des Ausbaues selbst bebehält s der Stadtrath sich vor, erst dann genau bestimmen zu können, wenn die Richtung der Düsseldorfer -Neuss - Gladbach - Aachener Eisenbahn-Linie näher bestimmt sei.