Band 47: Eintrag vom  24. Juli 1846 (Nr. 326)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wurde nun nach §. 68. zur Ernennung verschiedener Commissionen zur Vorberei- tung der zur Verhandlung kommenden Gegenstände geschritten. Die Commissionen

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folgender Maaßen rubigirt:

1., Städtisches Eigenthum. 2., Armen Wesen im allgemeinen 3., Communal Wegebau der Eisenbahn 4., Kirchen- und Schulwesen 5., Städtisches Rechnungswesen, Commu- nal- und Classensteuer. 6., Polizei- Angelegenheit, Städtische Beleuchtung & c.

Die Wahl der aus dreien Mitgliedern bestehenden Commission wurde jedoch auf die nächste Sitzung vertagt.