In Bezugnahme auf die Verhandlung vom 18. Mai 1843 beschloß der Stadtrath in heutiger Sitzung, daß nach ferner auf drei Jahre ein Zuschuß von 80 Thalern jährlich für die Un- terhaltung von zwei Zuchtstieren duch einen hiesigen Ackersmann aus der städtischen Casse bewilligt werde, indem diese Anordnung auf die Verbesserung der Verbesserung der Viehzucht unverkennbar günstigen Einfluß äußern.
Actum utsupra