Eintrag 5924. Januar 1818In Gefolge Verfügung einer Hochlöblichen KöniglichenRegierung vom 5. dieses Monats
wurde heute der
Stadtrath versammelt um über die Verwendung
der in der hiesigen Comunal Casse rentlos vorlie-
genden, von verkauften Gemeinden Gütern her-
rührenden Summen von mehr denn 45000 francs,
sein Gutachten zu geben. Der Stadtrath, nach dem ihm von dem desfallsigen
Schreiben des Herr Landraths Einsicht gegeben worden
war, erklärt, er habe bereits in seiner heutigen
Äußerung, über die Schulden der Stadt den Vor-
schlag gemacht, den sich auf 18745 francs 80 1/2 Centimes belau-
fenden Betrag derselben, aus jenen Geldern
zu tilgen, so wie auch wegen Abmachung der
alten Capital Schuld Arrangements mit
den Creditoren zu versuchen, und die dazu
benöthigten Summen aus jenen Geldern
herzunehmen; ferner würde binnen
kurzer, ein Antrag zur Erbauung einer
neuen Schule von ihm eingereicht werden,
welche Arbeit noch mit dem Früh-Jahre begonnen,
und der Stadt 20,000 ad 24,000 francs Kosten ver-
ursachen würde, beinebens erfordern auch
der Aufwand an Arbeits-Lohn für die Fluthschleuse
vor dem Oberthor, eine nicht unbedeutende
Summe, welche so wie die vorige Ausgabe aus den in Rede stehenden Geldern hergenommen
wer-
den müßte, in dem die gewöhnlichen Einkünfte dazu
nicht hinreichten. Da der Stadrath der Genehmigung seines
Antrages wegen der Schulden bald entgegen
sehen zu können hoft, und dieser Gegenstand,
nebst der nothwendigen Auslage für die Schule
und Schleuse mehr noch als die 45000 francs verschlingen
wird, so wird Eine Hochlöbliche Königliche Regierung die
Ueberzeugung erhalten, daß die 45000 francs nicht nutzlos
da liegen bleiben werden, und eine Aussetzung der-
selben auf Interessen, für eine so kurze Frist, wie es
die Umstände nur erlauben, nicht zweckmäßig seyn
würde. Über die Verwendung der sonst vorräthigen Gelder
behält sich der Stadtrath die Vorschläge bei den ge=
wöhnlichen Sitzungen vor. Neuß wie oben Folgen die Unterschriften....