• Eintrag 5420. September 1817Am heutigen Tage versammelte sich auf die Verfügung einer hochlöblichen Regierung vom 4. May dieses Jahres der Stadt- Rath von Neuß um sein Gutachten darüber zu geben wie die öden Gemeinde Plätze am vortheilhaftesten zu benutzen wären. Die öden Gemeinde Plätze dieser Stadt sich 1° Die Morgenstern Heide2° Das Neußer Broich3° Die Lach Der Stadtrath hält dafür daß wegen der Morgensterns Heide, welche jetzt durch Weidgang benutzt wird, für den Augenblick, und nicht eher Vor- schläge zur ander weitigen Benutzung zu machen wären, bis die nachgesuchte Vertheilung dieser Heide vorgenommen worden seyn wird worauf ohne Neuß noch die Gemeinden Büttgen und Kaarst durch Mitgenuß des Weidganges be- rechtigt sind. DaßNeußer Broich wird gegenwärtig und seit langer Zeit schon, von den in der Nähe woh- nenden Einwohnern zur Viehweide benutzt. Weil diese Leute fast alle arm sich befinden, und hierin einen Haupt Nahrungszweig finden, so wünscht der Stadtrath daß dies Verhältniß einsweilen fortbestehe. Derselbe trägt daher darauf an, daß Eine hochlöbliche Königliche Regierung ein solches Hochgefällig genehmigen möge. Hinsichtlich der Lach ist der Stadtrath der Meinung daß dieselbe parzellenweise verkauft werde, auf welchem Wege der Stadtrath das beste Einkommen dafür verspricht. Neuß wie vor....