Eintrag 5420. September 1817Am heutigen Tage versammelte sich auf die Verfügung
einer hochlöblichen Regierung vom 4. May dieses Jahres der Stadt-
Rath von Neuß um sein Gutachten darüber zu geben
wie die öden Gemeinde Plätze am vortheilhaftesten zu
benutzen wären. Die öden Gemeinde Plätze dieser Stadt sich
1° Die Morgenstern Heide2° Das Neußer Broich3° Die Lach Der Stadtrath hält dafür daß
wegen der Morgensterns Heide, welche jetzt durch Weidgang
benutzt wird, für den Augenblick, und nicht eher Vor-
schläge zur ander weitigen Benutzung zu machen wären,
bis die nachgesuchte Vertheilung dieser Heide vorgenommen
worden seyn wird worauf ohne Neuß noch die Gemeinden
Büttgen und Kaarst durch Mitgenuß des Weidganges be-
rechtigt sind. DaßNeußer Broich wird gegenwärtig und
seit langer Zeit schon, von den in der Nähe woh-
nenden Einwohnern zur Viehweide benutzt.
Weil diese Leute fast alle arm sich befinden, und
hierin einen Haupt Nahrungszweig finden, so
wünscht der Stadtrath daß dies Verhältniß einsweilen
fortbestehe. Derselbe trägt daher darauf an, daß
Eine hochlöbliche Königliche Regierung ein solches
Hochgefällig genehmigen möge. Hinsichtlich der Lach ist der Stadtrath der Meinung
daß dieselbe parzellenweise verkauft werde,
auf welchem Wege der Stadtrath das beste
Einkommen dafür verspricht. Neuß wie vor....