Eintrag 477. Oktober 1816Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung
mit Vorlesung eines Schreiben der Erben
Mayer zu Paderborn worinn dieselben bei
der Königlichen Hochlöblichen Regierung zu Düsseldorfmit der Bitte einkommen der Stadt
Neuß die Au-
torisation zur Zalung eines Capitals von 400
Goldgülden, und der rückständigen Zinsen zu
erteilen. Der hierauf auf gutachtliche Meinung
gefragte Stadtrath erklärte sich folgender Maßen:
In den Jahren 1497 und 1498 nahm die Stadt
Neuhs gemäß dem beiliegenden durch den Tribunal RichterBachmann unterm 21.
Februar 1815 dem hiesigen Bürgermeister Amte
mitgeteilten abschriftlichen Obligationen
400 GoldGülden in Erbrenten auf, indem sie
sich verpflichtete dafür jährlich 16 GoldGülden zu entrichten.
In folgender Zeit hat die Wittib Daniel Penn
als Inhaberinn der Rente, auf dieselben 400 Reichthaler
zuerst bei der voglianischer Stiftung, dan 200 Reichtalerbei dem Geheim RatheMeyer
aufgenommen,
wofür sie diesen die auf der hiesigen
Stadt haftenden Rente verschrieb. Nach dem Kaiserlichen Decrete vom 21. August 1810worinn
es heißt, daß die Gemeinden von
allen an aufgehoben geistliche Corporationen
und sonstige Wohltätigkeits Stiftung
gemachten Schulden entleiden sind, hat die
Voglianische Stiftung alle ihre Rechte
auf Befriedigung verloren. Auf die Rente konnten nach der Meinung des
Stadtrathes nicht mehr als 400 Reichtaler auf-
genommen werden, indem die Stadt dafür
auch nicht mehr als 16 Reichtaler 80 Albes leicht bis
3jährliche Zinsen bis 1793 einschließlich entrichtete
und scheinen die Erben Meyer aus diesem
Grunde keinen Anspruch auf die fordernden
200 Reichthaler zu haben. Wenn nun auch dem obigen gemäß die Erben
Meyer sowohl als auch die Voglianische Stif-
tung mit Ihrer Forderung abgewiesen werden
dürften, so will dennoch der Stadtrath es der
Entscheidung der Hochlöblichen Königlichen Regierunganheim geben ob der eine sowohl
als der an-
dere Theil befriedigt oder nicht befriedigt werden
solle....