• Eintrag 477. Oktober 1816Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung mit Vorlesung eines Schreiben der Erben Mayer zu Paderborn worinn dieselben bei der Königlichen Hochlöblichen Regierung zu Düsseldorfmit der Bitte einkommen der Stadt Neuß die Au- torisation zur Zalung eines Capitals von 400 Goldgülden, und der rückständigen Zinsen zu erteilen. Der hierauf auf gutachtliche Meinung gefragte Stadtrath erklärte sich folgender Maßen: In den Jahren 1497 und 1498 nahm die Stadt Neuhs gemäß dem beiliegenden durch den Tribunal RichterBachmann unterm 21. Februar 1815 dem hiesigen Bürgermeister Amte mitgeteilten abschriftlichen Obligationen 400 GoldGülden in Erbrenten auf, indem sie sich verpflichtete dafür jährlich 16 GoldGülden zu entrichten. In folgender Zeit hat die Wittib Daniel Penn als Inhaberinn der Rente, auf dieselben 400 Reichthaler zuerst bei der voglianischer Stiftung, dan 200 Reichtalerbei dem Geheim RatheMeyer aufgenommen, wofür sie diesen die auf der hiesigen Stadt haftenden Rente verschrieb. Nach dem Kaiserlichen Decrete vom 21. August 1810worinn es heißt, daß die Gemeinden von allen an aufgehoben geistliche Corporationen und sonstige Wohltätigkeits Stiftung gemachten Schulden entleiden sind, hat die Voglianische Stiftung alle ihre Rechte auf Befriedigung verloren. Auf die Rente konnten nach der Meinung des Stadtrathes nicht mehr als 400 Reichtaler auf- genommen werden, indem die Stadt dafür auch nicht mehr als 16 Reichtaler 80 Albes leicht bis 3jährliche Zinsen bis 1793 einschließlich entrichtete und scheinen die Erben Meyer aus diesem Grunde keinen Anspruch auf die fordernden 200 Reichthaler zu haben. Wenn nun auch dem obigen gemäß die Erben Meyer sowohl als auch die Voglianische Stif- tung mit Ihrer Forderung abgewiesen werden dürften, so will dennoch der Stadtrath es der Entscheidung der Hochlöblichen Königlichen Regierunganheim geben ob der eine sowohl als der an- dere Theil befriedigt oder nicht befriedigt werden solle....