Eintrag 181. April 1815wird beschlossen,
daß den aus französischenDiensten Rückgekehr-
ten, welche in Clevezum Militair Dienst
von neuem wieder bestimt
werden, und keine Unter-
stüzung von ihrer Familie
haben, zur Anschaffung
einiger Nothwendigkeiten
jedem eine Zulage von
20 francs gemacht werden soll....