• Eintrag 181. April 1815wird beschlossen, daß den aus französischenDiensten Rückgekehr- ten, welche in Clevezum Militair Dienst von neuem wieder bestimt werden, und keine Unter- stüzung von ihrer Familie haben, zur Anschaffung einiger Nothwendigkeiten jedem eine Zulage von 20 francs gemacht werden soll....