Eintrag 1523. März 1815Auf den Fall soll die Stadt
die von Herrn Sohmannangekauften Walkmühleeinzuziehen, von einem
hohen Gouvernement die Erlaub-
niße erhalten würde,
so sollen die von Herrn
Sohmann in selben
gemachte Reparaturen
demselben nach vorher-
geschehener Abschäzung
vergütet worden....