Eintrag 8114. Oktober 1818Der heute zur Entwerfung des Gemeinde-Etats
für das Jahr 1819 versammelte Stadtrath fand sich zu
folgenden Bemerkungen veranlaßt
Einnahme. Titel. I vermehrt sich um 3 Thaler 3 gutegroschen 7 Pfennige, weil
der nisher als Zeitpacht angesehene Lohhof vom Quiri Hütten durch
die Königliche hohe Regierung als Erbpacht anerkannt worden ist.
So wird übrigens versichert daß unter diesem Titel sich
durchaus keine Zeitpächte befinden. Titel. II. No1. ist von 371 Thaler 11 gutegroschen
1 Pfennig auf 451 Thaler 13 Gutegroschen1 Pfennig gestiegen weil im Laufen des gegenwärtigen
Jahres mehrere Gemeinde Plätze verpachtet wur-
den welche sonst öde gelegen hatten.
No.5 Hierin beträgt der Pacht der StädischenOelmühle 400 Thaler 7 gutegroschen 6 Pfennige
der übrige Betrag
ist für die beiden Mahlmühlen am Oberthore
und Niederthore welche in diesem pachtlos werden,
mutmaaßlich, und zwar darum geringer angenommen
weil erstere Mühle durch die verfügte in Standsetzung derselben einige Monate still
stehen
muß.
No. 6. Ist herunter gegangen weil der nunmehr
von Wilhelm Loosen verkauften Schoppen so wie auch das
bis jetzt von Fried. Hermkes bewohnte Haus
nicht mehr darinn begriffen sind, welches letztere
Haus bei mehreren öffentlichen Ausstellungen
keinen Pächter hat finden können.
Über die künftige Benutzungsart dieses Hauses
wird der Bürgermeister dieser Tage seine Vor-
schläge einreichen.
No. 7. Aus derselben Ursache sich Titel I vergrößert,
aus derselben hat dieser Posten vergringert.
No. 12. Diese Vermehrung des Einkommens ist eine
Folge der neuen Verpachtung, worüber die Königlichehohe Regierung Abschrift in Händen
hat. Titel III 1&2. Sind muthmaßlich angegeben. Die Verkaufs-
Protokolle werden erweisen wie groß die wirkliche
Einnahme ist. Titel IV Erhöht sich bis zur Summe von 52 Thaler 14 gutegroschen5 pfennige
durch das Hinzukommen der Zinsen, welche JohannWilhelm Loosen für den von ihm zu 800
Thaler ange-
kauften Gemeinde Platz bezahlt. Bekanntlich ist in dem Verkaufs-Protokolle
welches der Königlichen Hochlöblichen Regierung eben-
falls abschriftlich eingereicht ist, die Bedingung auf-
genommen daß der Ansteigerer den Kaufpreis nicht gleich zu bezalen brauche, sondern
das Capital gegen
Zinsen stehen lassen könne welches letztere der Ankäufer
vorgezogen hat. Übrigens wird darauf gesehen werden daß die gebauten
Häuser in die Brand Assekuranz eingetragen werden.
Titel VI. 3. ist geringer weil Henrich Thywissen seinen Rückstand
berichtigt hat. Ausgabe. Titel. I. II. Sind den Sätzen des vorigen Jahres
gleich geblieben weshalb der Stadtrath nichts dabei zu erinnern
findet. Titel III Bloß bei den drei Städtichen Mühlen und dem Ziegelofenist die Entrichtung
der Grundsteuer den Pächtern aufgetragen.
Diese bezalen auch selbst ihre Grundsteuer, die auch in dem hier
aufgeführten Quantum nicht einbegriffen ist. Titel IV. Durch eine Verfügung vom 1.
May courant hat die KöniglicheHochlöbliche Regierung zu genehmigen geruhet,
daß die rückständigen Schulden vom 1814 bis 1817
ausbezalt werden dürften. Der Stadrath hat die Zuversicht daß Hoch-
dieselbe nun auch die Berichtigung der
laufenden Zinsen verfügen werde. Was die Erbpacht von Henrich Mommbetrifft so ist
dieselbe nur muthmaaßlich
angesetzt. Die Ausbezahlung muß sich selbst redend
nach dem Marktpreise vom 30. Novemberrichten, und wird die Ausgabe mit der Bescheinigung
und den Frucht-Preise Protokollen
belegt werden. Titel V. 2. Die Unterhaltungs-Kosten des
Rathhauses und Gartens hinter demselbensind von 200 Thaler auf 100 Thaler herabgesetzt,
dagegen ist No. 3. und 4, der Vorschlag gemacht,
das Rathhaus von der Vorderseite anstreichen
zu lassen, und dann drei Dutzend neue Stühle
anzuschaffen. Das einen wie das andere
ist von der äussersten Nothwendigkeit.
Das Rathhaus würde ohne diese Reparatur
in Verfall gerathen, und dann für die Dauer
der Zeit mehr kosten verursachen als wenn
dasselbe gehörig unterhlten würde. Die Stühle fehlen so sehr, daß der Stadtrath
derselben bei seinen Sitzungen entbehren
müste, wenn sie nicht anderher beschafft
werden. Bei einem so dringenden Bedürfnisse verspricht
sich der Stadtrath daß die Königliche Hochlöbliche
Regierung den Vorschlag genehmigen werde.
1 & Sind die Unterhaltungskosten der Wacht-
stuben auf 30 Thaler herabgesetzt worden.
Titel VI. schlägt der Stadtrath für Beitrag der
Stadt an die Wohlthätigkeit-Commission1000 Berlinische Thaler vor. Es wird letzterer
un-
möglich seyn die Bedürfnisse der Armen zu befriedigen, wenn ihr nicht dieser Zuschuß
gereicht wird.
Der Stadtrath hofft daher der Genehmigung dieses
Postens entgegen sehen zu dürfen. 3. & 4. Werrden für die Hebammen abermals 30 Thaler
in
Vorschlag gebracht. Diese Besoldung muß als eine
billige Entschädigung für die unentgeldliche Bedienung
der Armen betrachtet werden. Titel VII Durch die Verfügung vom 14. September courant
hat die KöniglicheHochlöbliche Regierung bewilligt, daß den Professoren und
Schullehreren die im vorigen Jahre vorgeschlagenen Zulagen
ausbezalt werden dürften.
Der Stadtrath daß diese Zulagen jetzt als feste Gehälter
angenomenen wurden. Besonders ist dies für die Primair-
Schullehrer notwendig, die jetzt ohne einen solche alljährige
Besoldung darben möchten. Sollten sie aber bei Errichtung der neuen
Schule einen Zuwachs an Schulgeld erhalten so könnte man mit
diesen eine Änderung machen. Mit derselben Verfügung ist Titel III die Ausbezalung
der
Zulage an die VikarienHoffmann und Küpper ge-
nehmigt werden. Statt des verstorbenen Vicar Lithauerthut bis zur definitiven Besetzung
jetzt ein anderer die
Dienste.
Auf die Bezalung dieses Stellvertreters, pro 1818 hat der
Bürgermeister bereits, und für 1819 wird hierdurch an-
getragen. Übrigens hegt der Stadtrath wie dem frühere Titel,
den Wunsch daß die Königliche Hochlöbliche Regierung die vorgeschlagene Besoldung
ebenfalls als feste Gehälter
fürderhin anerkennen möge. Die Unzulänglichkeit des Kirchenfondt wird
durch das beigefügte Kirchen Büdjet bewiesen. Neuß wie oben Folgen die Unterschriften....