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  • Eintrag 7722. September 1818Der Stadtrath von Neuß in Gefolge höherer Genehmi- gung am heutigen Tage versammelt, um sein Gutachten dar- über zu geben, ob er die von dem Gymnasial-Fonds zu Bonnreclamirte jährliche Rente von 76 francs 50 Centimes pro praeterito et futuro anzuerkennen bereitwillig sey erklärt: daß diese Forderung bereits früher auf seinem Antrag abgewiesen worden sey, da die Schuld nicht zu den gesetzlich liquidirten gehören, um daß er um so mehr Ursache zu haben glaube, auf seiner frühere Erklärung zu bestehen, da der Gymnasial- Fonds zu Bonn noch verschiedene zur Erziehung der Jugend eigends gestiftete Einkünfte bezögen worauf die hiesige Stadt Anspruch zu machen ver= neint, und worauf sie später zurückzukommen sich vorbehält. Was aber die von der Stadt dem Lyceum zu Bonn schuldig gebliebenen Summe von 487 francs 50 Centimes als Boursen-Contingent der zweiten Hälfte von 1813 und der ersten 14 Tage von 1814 betrifft so ist der Stadtrath damit einverstanden, daß der Betrag von 1814 mit 37 francs 50 Centimes in den diesjährigen GemeindeEtat aufgenommen und demnächst ausbezahlt werde, daß indessen mit der Berichtigung des Betrages aus dem Jahre 1813, in welchem die städtischen Einkünfte von der französichen Regierungeingezogen wurden, so lange Anstand zu nehmen sey bis es ermittelt sey, wielviel Nachteil die Städtische Casse durch diese Einziehung erlitten, damit der Gymnasialfond wie Recht ist, hieran verhältnißmäßigen Anteil nehme. Neuß wie oben Folgen die Unterschriften...