Eintrag 7722. September 1818Der Stadtrath von Neuß in Gefolge höherer Genehmi-
gung am heutigen Tage versammelt, um sein Gutachten dar-
über zu geben, ob er die von dem Gymnasial-Fonds zu Bonnreclamirte jährliche Rente
von 76 francs 50 Centimes pro praeterito
et futuro anzuerkennen bereitwillig sey erklärt:
daß diese Forderung bereits früher auf seinem
Antrag abgewiesen worden sey, da die Schuld nicht zu den gesetzlich liquidirten gehören,
um daß er
um so mehr Ursache zu haben glaube, auf seiner
frühere Erklärung zu bestehen, da der Gymnasial-
Fonds zu Bonn noch verschiedene zur Erziehung
der Jugend eigends gestiftete Einkünfte bezögen
worauf die hiesige Stadt Anspruch zu machen ver=
neint, und worauf sie später zurückzukommen
sich vorbehält. Was aber die von der Stadt dem Lyceum zu Bonn schuldig gebliebenen
Summe von 487 francs
50 Centimes als Boursen-Contingent der zweiten Hälfte
von 1813 und der ersten 14 Tage von 1814 betrifft
so ist der Stadtrath damit einverstanden, daß der Betrag
von 1814 mit 37 francs 50 Centimes in den diesjährigen
GemeindeEtat aufgenommen und demnächst ausbezahlt
werde, daß indessen mit der Berichtigung des Betrages
aus dem Jahre 1813, in welchem die städtischen
Einkünfte von der französichen Regierungeingezogen wurden, so lange Anstand zu nehmen
sey bis es ermittelt sey, wielviel Nachteil die
Städtische Casse durch diese Einziehung erlitten,
damit der Gymnasialfond wie Recht
ist, hieran verhältnißmäßigen Anteil
nehme. Neuß wie oben Folgen die Unterschriften...