Eintrag 758. August 1818Der den Bürgermeister vertretende Beigeordnete trug dem
heute versammelten Stadtrath vor, daß auf den Antrag der Land-
rätlichen Behörde unterm 12 Juni vorigen Jahres von der Königlichen Hoch-
löblichen Regierung gestattet worden sey, aus den in der
Stadt-Casse beruhenden vierzig tausend francs einen Roggen-
Ankauf zu machen; daß in Folge dieser Genehmigung durch
den Bürgermeister in Holland sechs Last Roggen angekauft
worden wären, daß aber in dem Augenblicke als der
Roggen hier eintraf der Preis so sehr gesunken war,
daß der Bürgermeister um den Nachtheil so gering als
möglich zu machen, sich nicht nur genöthigt gesehen von ferneren Ankäufen abzustehen,
sondern auch den angekommenen
Roggen so schwind wie möglich verkaufen zu lassen,
und daß überhaupt hierdurch ein Verlust von
723 Reichsthaler42 1/4 Stüber hiesig oder 550 Thaler 7 gutegroschen9 Pfennige Preußisch
Courant entstanden sey. Nach Einsicht des desfalls vorgelegten gehörigen
Justification Verzeichniß um in der Erwägung,
daß beim Transporte kein Versäumniß gewesen,
der gesunkenen Fruchtpreis nicht vorauszusehen
war der Verlust daher unverschuldet entstanden,
und blos unerwarteten Ereignissen zuzuschreiben
ist, hält der Stadrath dafür, daß der Betrag
550 Thaler 7 gutegroschen 9 Pfennige Preußisch Courant
aus der Städtischen Casse zu decken, und zu dieser
Ausgabe die Genehmigung der vorgesetzten
hohen Regierung nachzusuchen wäre. Also geschehen zu Neuß im Stadtrathe Jahre
Monat und Tag wie oben. Folgen die Unterschriften....