Band 38: Eintrag vom  12. Juli 1794 (Nr. 550)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

ausgewanderte Franzosen und andere unbekante Fremde betreffend

Da vermög wiederholten Kuhrfürstlichen Verordnung denen ausgewanderten Franzosen und anderen unbekanten Fremden ohne Unterschied, der haußliche Auffenthalt in denen Kuhrköllnischen Landen untersagt, auch wider diejenige, welche diesen Verordnungen zuwider solche Ausgewanderte aufnehmen, eine eigene Straf bestimmt ist, denen ungeachtet aber noch einige derenselben in hiesiger Stadt sich befinden, als wird nochmalen in Gefolg deren ggsten Verordnungen allen und jeden aufgegeben, denen ausgewanderten Franzosen und sonstigen Unbekanten keinen ferneren Auffenthalt in ihren Haußeren oder Forsten zu gestatten, wo ansonsten der ggster Verordnung nach wider sie verfahren werden solle .