Eheleute Werneren Zaunbrecher .
Denen Supplicanten Eheleute Werneren Zaunbrecher wird gestattet, das auf ihren Hauß von der Kapellanin stehendes Kapital von 50 Rth.sr auf das gegen jenes vom Peffer getauschtes Hauß, Hof und Stallung auf ihre Kosten gerichtlich umschreiben zu laßen .