Wittib Walraf
auf demütige Vorstellung und Bitte der Wittiben Walraf, gestalten wegen Mangel an Lebens mittelen ihro den Übertrag des leibzüchtiger Weise besitzenden Häusgen an ihren Sohn Henrich gegen lebenslänglichen
[Nächste Seite]Unterhalt und gegen die darauf stehende Schulden zu gestatten, oder jedes ihren 10 Kinderen zum Beitrag jährlich von 5 Rth. zu erklären, ist decretirt worden, daß die Kindern über ihren Antrag vernommen, und demnächst ferner erkent werden solle .