Band 38: Eintrag vom  10. Mai 1793 (Nr. 50)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Pro Kühe an Weidgeld 1 Rth.

Auf Anstehen deren Vorsteher sollen die Kühe am künftigen Montag ausgehen, und Weidgeld per Stück 1 Rth. zahlt werden.