Die Frucht aufzubewahren .
Ist das g[nädi]gste Rescript vom 18ten dieses, vermög wessen wegen zu befürchtenden Kornmangel und Theurung der entbehrliche Überschuß der Frucht dahier aufzubewahren,
[Nächste Seite]und die Versorgniß zu tragen wäre, daß keine Frucht mit Quantitæten aus dem Land geführet werde, verlesen worden .