ausgewanderte Franzosen.
Das auf dießeitigen untgsten Bericht erlaßene g[nädi]gste inhasivum, daß nämlich
[Nächste Seite]Der ggster Verordnung vom 30ten vorigen Monats in Betref deren ausgewanderten Franzosen nachgelebt werden soll, ist verlesen, und nunmehro sothane Verordnung publiciren und affigiren zu lassen decretirt worden