Wittib Radmachers betr.
auf die Bittschrift der Wittib Radmachers ist der
BescheidDa der Supplicanten all[s]das Jenige was ihr verlebter Ehemann als Accis pachter durch seine gegen Rechnung eingebracht hat, vollends mit 1178 Rth. 17 1/2 Stbr. an ihrer Accisschuldigkeit zum Guten geschrieben worden, und nun noch 262 Rth. 54 1/2 Stbr. ruckständig bleibt; so hat sie sich mit besagtem Nachlaß zu begnügen und sich zur Zahlung des Ruckstandes in Kurzem zu bequemen .