Band 38: Eintrag vom  15. Dezember 1797 (Nr. 1357)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Erbg. Kluth

Den Erben Kluth wird wegen von ihrem Bruder seelig in Pachtung gehabtem und zum Teil verdorbenem Weiden- gewachß der ruckständige Pacht von Vier Jahren her zu 1/4tel für jegliches Jahr nachgelassen .