Verlangte Eintreibung der Ruckstände
ad 4tum wurde untterhalten, daß wegen Geldmangel und um die Bürger nicht zu ruiniren es dermalen unmöglich seye, die befragte Ruckstände einzu- treiben, besonders da bekanntlich der Contributions und Simpelertrag mit aller Mühe einzutreiben ist, und schwerlich eingetrieben werden kann.